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medl-Vertragsanpassung ab 01.12.2009.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

zum 1. Dezember 2009 werden die derzeit in den Gaslieferverträgen enthaltenen Regelungen zu Preisanpassungen/ Preisänderungen entfallen und wie folgt ersetzt:

Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV: Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens 6 Wochen vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe versendet die medl GmbH eine briefliche Mitteilung über die beabsichtigten Änderungen an den Kunden und veröffentlicht die Änderungen im Internet unter www.medl.de.

Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisänderung nicht einverstanden, hat er entsprechend § 20 GasGVV das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Preisänderung vorangehenden Kalendermonats zu kündigen. Änderungen der Preise werden entsprechend § 5 Abs. 3 GasGVV gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit der medl GmbH die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Sofern Sie mit den Änderungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihren Erdgasliefervertrag mit einer Frist von einem Monat zum 30. November 2009 schriftlich zu
kündigen. Ihre Kündigung müsste uns dann spätestens am 31. Oktober 2009 vorliegen.

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