Linke Spalte.
Rechte Spalte.
- Zurück zum Inhalt springen.
- Zurück zur linken Spalte mit Hilfmittel, Schnellsuche und Navigation springen.
Mittlere Spalte - Inhaltsspalte.
.
.
Am 13. Juli 2005 ist die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten. Damit sind viele neue Pflichten für Energieversorgungsunternehmen verbunden. So verlangt der Gesetzgeber unter anderem von einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und damit auch von der medl GmbH, ein so genanntes Gleichbehandlungsprogramm festzulegen.

Über diesen Weg soll sichergestellt werden, dass der eigene Vertrieb gegenüber Wettbewerbern nicht bevorzugt wird, indem er zum Beispiel exklusiv oder schneller Informationen aus dem Netzbereich erhält. Das Gleichbehandlungsprogramm stellt die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzbetriebs sicher. Der Begriff „Netzbetrieb“ umfasst dabei alle Tätigkeiten, die im weitesten Sinne mit dem Betrieb eines Gasverteilnetzes zusammenhängen und seit dem 1. Juli 2007 in den Zuständigkeitsbereich der medl-Netz GmbH fallen. Dazu gehören neben den typischen Netztätigkeiten auch die Querschnittsfunktionen, wie Abrechnung, Buchhaltung, Controlling und ähnliche, soweit sie mit dem Netzgeschäft zusammenhängen. Den genauen Inhalt des Gleichbehandlungsprogramms können Sie sich auf unserer Seite herunterladen.


