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Mini KWK Förderung.
1.500 € medl-Zuschuss
Wegweisend in Sachen Energieeffizienz und Klimaschutz:
Mini-KWK Ein Energieträger, doppelter Nutzen!
Die "Mini-KWK" ist eine innovative Gasheizung, die nicht nur Wärme, sondern gleichzeitig auch Strom liefert. Mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird ein deutlich höherer Nutzungsgrad erreicht als bei der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme.
Das Förderprogramm der Bundesregierung wurde gestoppt und zur Zeit gibt es keine Informationen darüber, ob es diese Förderung wieder geben wird. Nähere Information finden Sie unter www.bafa.de; e-mail: mini-kwk@bafa.de; Tel. 06196-908-336
medl-Fördervoraussetzungen:
1. Die elektrische Leistung der Anlage liegt zwischen 1 bis max. 20 kW.
2. Nachweis durch Installateur und Hersteller, dass die Anlage mindestens 4.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr gemäß § 3 KWKG aufweist und, dass die Anlage hocheffizient ist im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über zertifizierte Herstellerunterlagen.
3. Nachweis der Bafa-Zulassung laut § 6 KWKG.
4. Die KWK-Anlage darf keinen Fernwärmevertrag substituieren.
5. Die KWK-Anlage ist ein Serienprodukt und kein Prototyp.
6. Der Antragsteller stellt medl monatlich die Betriebsdaten zur Verfügung, so dass eine Berechnung von Umweltentlastung und Effizienz möglich ist.
Mini KWK wird auch als "Mikro-KWK" oder "Mini-BHKW" bezeichnet
Die Auszahlung des Förderbetrages ist daran gebunden, dass der Kunde für fünf Jahre Erdgas von medl bezieht. Sofern die Lieferbeziehung zu medl vor Ablauf von fünf Jahren beendet wird, ist der Förderbetrag zeitanteilig zurück zu zahlen.
Von der Energie Agentur NRW gibt es jetzt einen Online-Rechner mit Sie überprüfen können, ob der Einsatz eines Mini-Blockheizkraftwerks (BHKW) in Ihrem Wohngebäude sinnvoll ist.
Die "Mini-KWK" ist eine innovative Gasheizung, die nicht nur Wärme, sondern gleichzeitig auch Strom liefert. Mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird ein deutlich höherer Nutzungsgrad erreicht als bei der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme.
Das Förderprogramm der Bundesregierung wurde gestoppt und zur Zeit gibt es keine Informationen darüber, ob es diese Förderung wieder geben wird. Nähere Information finden Sie unter www.bafa.de; e-mail: mini-kwk@bafa.de; Tel. 06196-908-336
medl-Fördervoraussetzungen:
1. Die elektrische Leistung der Anlage liegt zwischen 1 bis max. 20 kW.
2. Nachweis durch Installateur und Hersteller, dass die Anlage mindestens 4.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr gemäß § 3 KWKG aufweist und, dass die Anlage hocheffizient ist im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über zertifizierte Herstellerunterlagen.
3. Nachweis der Bafa-Zulassung laut § 6 KWKG.
4. Die KWK-Anlage darf keinen Fernwärmevertrag substituieren.
5. Die KWK-Anlage ist ein Serienprodukt und kein Prototyp.
6. Der Antragsteller stellt medl monatlich die Betriebsdaten zur Verfügung, so dass eine Berechnung von Umweltentlastung und Effizienz möglich ist.
Mini KWK wird auch als "Mikro-KWK" oder "Mini-BHKW" bezeichnet
Die Auszahlung des Förderbetrages ist daran gebunden, dass der Kunde für fünf Jahre Erdgas von medl bezieht. Sofern die Lieferbeziehung zu medl vor Ablauf von fünf Jahren beendet wird, ist der Förderbetrag zeitanteilig zurück zu zahlen.
Von der Energie Agentur NRW gibt es jetzt einen Online-Rechner mit Sie überprüfen können, ob der Einsatz eines Mini-Blockheizkraftwerks (BHKW) in Ihrem Wohngebäude sinnvoll ist.






