Linke Spalte.
Rechte Spalte.
- Zurück zum Inhalt springen.
- Zurück zur linken Spalte mit Hilfmittel, Schnellsche und Navigation springen.
Ansprechpartner.
Gabriele HempKontakt
Downloads.
Links zum Thema.
- Alles über Solarenergie
- solarfoerderung.de
- BMWi - Rechtsgrundlagen - Neuregelung des Energiewirtschafts- rechts
- Internetportal - Energieeinspar- Verordnung und Energiepass für Gebäude
- Energieagentur NRW
- Förderungen Energie-Agentur NRW
- Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
- Fördermittel-Ratgeber
Rechtliche Hinweise zu externen Links: klicken Sie hier
Mittlere Spalte - Inhaltsspalte.
.
Solarförderung.
Für die Installation einer Solarkollektoranlage zur Unterstützung der erdgasbetriebenen Warmwasserbereitung erhalten Sie einen Zuschuss
von 1.200 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 600 Euro je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern.
Technische Kriterien:
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung durch medl aufgrund der von Ihnen vorgelegten Originalrechnug. Eine Kumulation mit weiteren Förderungen ist zulässig, soweit die Gesamtförderung einen Anteil von 75 Prozent der Investitionskosten nicht überschreitet.
Bei Inanspruchnahme öffentlicher Förderungen ist die Originalrechnung zuerst bei der öffentlichen Förderstelle und danach bei medl einzureichen. Wenn keine öffentliche Förderung in Anspruch genommen wird, ist im Zuschussantrag darauf hinzuweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Energieberatung Gabriele Hemp (0208) 4501-248 und Stefan Wockenfuß (0208) 4501-340 oder energieberatung@medl.de.
- Die Mindestkollektorfläche muss 3,0 m² bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1,5 m² je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern betragen.
- Die Kollektoranlage muss eine Bauartzulassung nach DIN 4757 aufweisen.
- Der spezifische Kollektorertrag muss eine Jahresleistung von 350 kW/m² erbringen und einen Deckungsbeitrag von 40 Prozent des Gesamtwarmwasserbedarfes durch Nachweis einer Prüfstelle erbringen.
- Die sonstige Warmwasserbereitung muss über Erdgas oder Wärme erfolgen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung durch medl aufgrund der von Ihnen vorgelegten Originalrechnug. Eine Kumulation mit weiteren Förderungen ist zulässig, soweit die Gesamtförderung einen Anteil von 75 Prozent der Investitionskosten nicht überschreitet.
Bei Inanspruchnahme öffentlicher Förderungen ist die Originalrechnung zuerst bei der öffentlichen Förderstelle und danach bei medl einzureichen. Wenn keine öffentliche Förderung in Anspruch genommen wird, ist im Zuschussantrag darauf hinzuweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Energieberatung Gabriele Hemp (0208) 4501-248 und Stefan Wockenfuß (0208) 4501-340 oder energieberatung@medl.de.






