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Abschläge versus Preiserhöhung

Wichtige Informationen zu unserer Erreichbarkeit findet ihr hier.

Seit Wochen steht in der Presse, dass die Preisebremse die Abschläge senkt und so direkt entlastet. Doch jetzt ist unser Brief da und du bist dir unsicher, was deine neuen Abschlagsanpassungen genau bedeuten? Wir klären euch auf!

Wie? Indem wir erst einmal darauf eingehen, dass es sich bei dem Schreiben nicht um eine Preiserhöhung handelt. Stattdessen handelt es sich um die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Information über die Entlastungen durch die Preisbremse. Allerdings mussten wir bei einem großen Teil von euch eine Abschlagsanpassung auf Basis der Preiserhöhung zum 01.01.2023 vornehmen. Im weiteren Verlauf gehen wir darauf ein, warum diese Abschlagsinformation nicht bereits im Februar erfolgte und warum einige von euch höhere oder niedrigere Verbräuche prognostiziert bekommen haben.

Was ist ein Abschlag und wie wird er berechnet?

Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf einen prognostizierten Energieverbrauch. Bei der Berechnung orientieren wir uns in der Regel an eurem Vorjahresverbrauch. Wichtig ist: der Abschlag ist keine Abrechnung eines tatsächlichen Verbrauchs. Der Abschlag kann jederzeit von euch selber angepasst werden.

Abgerechnet wird am Ende eines Verbrauchsjahres. Erst dann ist erkennbar, wie viel Energie wir euch wirklich geliefert haben und berechnen können. Dabei wird die Vorauszahlung, der sog. Abschlag, wird mit der Forderung verrechnet und erleichtert euch so die Zahlung eurer Jahresrechnung.

Dadurch kommt auch das Guthaben oder die Nachzahlung zustande: Habt ihr weniger verbraucht als angenommen, habt ihr ein Guthaben; habt ihr mehr verbraucht, müsst ihr den Differenzbetrag ausgleichen.

In die Erstellung der Abschläge fließen viele, teils sehr individuelle, Faktoren ein. Trotzdem haben wir für euch einen Katalog mit den häufigsten Fragen und Antworten erstellt.

Enthält mein Anschreiben eine Preiserhöhung?

Eine Abschlagsanpassung ist keine Preiserhöhung! Mit den versandten Anschreiben informieren wir euch gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die Entlastungen durch die Preisbremse. Das Gesetz sieht vor, dass die Energieversorger die Kunden bis Mitte März darüber in Kenntnis setzen müssen.

Das Schreiben von uns ist keine Preisanpassung, sondern die gesetzlich vorgesehene Information. Allerdings enthält es bei einigen von euch zudem eine Abschlagsanpassung auf Basis der Preiserhöhung, die zum 01.01.2023 erfolgt ist.

Warum steigt bei mir der Abschlag, obwohl der Staat mit den Preisbremsen entlasten will?

Bei der letzten Preisanpassung zum 01.01.2023 wurde bei vielen von euch der Abschlag nicht angepasst. Betroffen sind alle von euch, die im Sommer ihre Jahresverbrauchsabrechnung bekommen. Ihr habt bisher Abschläge auf Basis eurer alten, zuweilen bedeutend günstigeren Preise gezahlt. Das heißt, euer Abschlag war zwei Monate (teilweise viel) zu gering.

Das war jedoch nicht bezweckt. Denn der Grund für die nicht erfolgte Abschlagsanpassung liegt darin, dass wir zu Jahresbeginn davon ausgegangen sind, im Februar Anschreiben verschicken zu können, die direkt die Entlastungen durch die Preisbremse berücksichtigen. Das Ziel war es, euch nicht doppelt aufzuschrecken.

Wichtig: Diese Abschläge gelten nur bis zum 30.06.2023, weil im Anschluss die Jahresverbrauchsabrechnung gestellt wird. Dabei ist es denkbar, dass es Rückerstattungen geben könnte.

Warum ist die Abschlagsinformation im Februar nicht erfolgt?

Da die Berechnung der Abschläge unter Berücksichtigung der Preisdeckel äußerst komplex ist, war die Umsetzung für die Systemprogrammierer enorm schwierig und hat sich immer wieder nach hinten geschoben.

Dazu kommt eine nicht verbraucherfreundliche Berechnungsgrundlage, die vorsieht, dass die Energieversorger die Abschläge für das gesamte Verbrauchsjahr mit den zum 01.03.2023 geltenden Preise neu berechnen mussten, bevor die Preisbremsen angewendet werden durften. Nicht berücksichtigt wurde dabei – zum Nachteil aller mit Verbrauchsabrechnung in der Jahresmitte – dass bis Ende Dezember andere Preise gültig waren.

Werde ich nicht entlastet?

Selbstverständlich werden alle von euch entlastet. Denn erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung stehen die tatsächlichen Verbräuche fest und ihr bezahlt nur das, was ihr auch wirklich verbraucht habt. Eure Entlastung bleibt dabei in voller Höhe gleich. Das Gute: Liegt euer tatsächliche Verbrauch unter der Prognose, fällt eure Entlastung sogar höher aus. Verbraucht ihr jedoch mehr als prognostiziert, wird es teurer.

Auch gut: Bei der Verbrauchsgrundlage sind weder die Einsparmaßnahmen berücksichtigt noch – beim Heizen – das warme Wetter, das die Verbräuche erfahrungsgemäß von allein senkt.

Warum wurden bei mir höhere oder niedrigere Verbräuche prognostiziert?

Davon sind ausschließlich medl-Neukunden im Strom betroffen, die nach der Jahresverbrauchsabrechnung gewechselt sind und somit noch kein volles Jahr bei uns sind. Bei diesen Kunden ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die prognostizierten Werte auf den Daten des Netzbetreibers basieren; unabhängig davon, ob sie bei Vertragsabschluss einen höheren oder niedrigen Verbrauch angegeben haben.

Während medl-Netz bei Erdgas mit individuellen Prognosen arbeitet, übermittelt die Westnetz GmbH bei Strom generell einen Standardwert in Höhe von 3.000 kWh.

Warum hat medl zum Jahresanfang die Preise erhöht?

Gemäß der Devise, dass wir die Preiskämpfe der Discountanbieter nicht bestreiten und planbar und verlässlich handeln, wurden die Preise von uns bestmöglich stabil gehalten. Die langfristige Einkaufsstrategie, bei der die Energiemengen quartalsweise eingekauft werden, konnte die enormen Preissteigerungen in 2022 nicht abfedern. Des Weiteren kam sie durch die Massen an aufgefangenen Kunden an ihre Grenzen, sodass Strom und Gas teuer zugekauft werden mussten.

Dabei zeigt sich sehr deutlich, dass die Risikobereitschaft der Discountanbieter zulasten von Grundversorgern und Versorgern mit soliden Geschäftsmodellen geht – unterstützt von den Vergleichsportalen und den Verbraucherzentralen, wie der Geschäftsführer der Stadtwerke Dortmund, Guntram Pehlke, treffend kritisiert (mehr dazu im WAZ-Artikel vom 29.03.2023)

Wir bitten euch, unsere aktuelle eingeschränkte Erreichbarkeit zu beachten. Vielen Dank für euer Verständnis.

Kundenservice

Aktuell erreichen unseren Kundenservice viele, individuelle Anfragen, die eine entsprechende Bearbeitungszeit benötigen. Wir beantworten selbstverständlich eure Anliegen, bitten jedoch um Geduld. Ihr erreicht uns weiterhin telefonisch unter der 0208 / 4501 333 oder per E-Mail an service[@]medl.de und selbstverständlich vor Ort in der Burgstraße 1.

Wichtige Information zu individuellen Anpassungswünschen

Die bis zum 30.03.2023 telefonisch gemeldeten Abschlagsanpassungen wurden umgesetzt. Per Mail gesendete oder später mitgeteilte Anpassungen konnten nicht mehr für die Abbuchung zum 01.04.2023 berücksichtigt werden, weil die Abbuchungsaufträge zur Bank gesendet wurden.
Das gilt ebenso für Widersprüche und entzogenen Einzugsermächtigungen.

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Wie entsteht Biogas?
Speziell angebaute Pflanzen mit schnellem Biomassewuchs (z. B. Energiemais oder Zuckerrüben) oder Abfälle aus Landwirtschaft bzw. Lebensmittelproduktion (auch aus der Biotonne) werden in einen Fermenter, dem Kernstück jeder Biogasanlage, gefüllt. Der Fermenter ahmt die Funktionsweise eines Kuhmagens nach. Unter Luftabschluss wird die Biomasse dort von Abermillionen Bakterien durch Vergärung oder Faulung zersetzt, sodass dabei Gas entsteht. Bevor dieses in das Erdgasnetz eingespeist werden kann, muss es aufbereitet werden, damit es die Qualität von Erdgas erhält.
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THG-Quotenhandel
Der THG-Quotenhandel ist Teil der gesetzlichen Maßnahmen, CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu verringern, sodass Deutschland perspektivisch klimaneutral wird. Dabei bezieht sich die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) auf die Menge an Treibhausgasen, die ein CO₂-produzierendes Unternehmen, allen voran Mineralölfirmen, höchstens ausstoßen darf. Liegt das Unternehmen über dieser Quote, werden Strafzahlungen fällig. Um diesen Wert nicht zu überschreiten, können Unternehmen alternative, klimafreundlichere Kraftstoffe produzieren, aber auch sog. CO₂-Einsparungen von Dritten, wie den Haltern von eFahrzeugen, erwerben. Infolgedessen können alle Besitzer eines reinen eFahrzeugs am THG-Quotenhandel teilnehmen.
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Sustainable Development Goals (SDG)
Die Sustainable Development Goals (deutscher Titel: "Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung"), seit 01.01.2016 in Kraft, sind polititische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN) und halten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung fest. Dazu gehören neben Ziel 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz" Ziele, die Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen, ferner die Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern sollen und so Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten. Weitere Informationen zu den Zielen finden Sie auf der Seite der Vereinten Nationen.
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Was verstehen wir unter Treibhausgasen?
Neben CO₂, dem Hauptantreiber des Treibhauseffekts, gibt es weitere klimaschädliche Gase wie beispielsweise Methan. Diese Gase wirken unterschiedlich stark auf den Treibhauseffekt ein. Um ihren Einfluss vergleichbar zu machen, werden sie deshalb in CO₂-Werte umgerechnet. Die dazugehörige Einheit CO₂e, CO₂-Äquivalent, drückt somit das Treibhauspotenzial eines Gases im Vergleich zu CO₂ aus. Unser Beispiel Methan kommt zwar in geringeren Mengen in der Atmosphäre vor, seine erderwärmende Wirkung ist jedoch circa 21-mal so hoch als CO₂.
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Energiewende – ein Schlagwort!
Energiewende steht für die Erzeugung und dem Einsetzen von umweltschonenden, alternativen Energiearten. Zentral sind dabei die so genannten Erneuerbaren Energien, gewonnen aus Wind und Sonne sowie, der Vollständigkeit halber zu nennen, Wasser. Diese Ressourcen sind im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern unendlich. Unter Verwendung von sauberen Brennstoffen ist der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) nicht zu vergessen.
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Grünstrom
Unser Strom ist ökologisch und regional produziert. Stromkunden von medl werden zu 100% mit Ökostrom aus erneuerbaren Energien, gemäß vertraglicher Vereinbarungen, beliefert. Den Strom bekommen wir unter anderem aus unseren eigenen Anlagen. Wir betreiben mehrere Blockheizkraftwerke mit Biomethan und erzeugen somit gleichzeitig Wärme und Ökostrom. Zu unseren Anlagen gehören auch noch mehrere Photovoltaik-Anlagen und das Windrad am Styrumer Ruhrbogen.

Unser Bonus für dich:

Du bist zwischen 18 und 30 Jahre alt und hast dich für Grünstrom und/oder Erdgas von medl entschieden? Das lohnt sich gleich doppelt, denn wir versorgen dich nicht nur mit umweltfreundlicher Energie, sondern legen auch noch eine attraktive Prämie oben drauf:

Freu dich über einen 30-€-Gutschein für Netflix, Spotify oder Amazon. Alternativ spendieren wir zwei Kisten Mölmsch Bier – du hast die freie Wahl!