Gaspreisbremse? Wärmebremse?
– was heißt das für dich?
Die Entlastungen – kurz und knapp
Verbrauchst du als Privatperson oder als Unternehmer im Jahr bis zu 1,5 Mio. kWh gilt:.
So funktioniert die Gaspreisbremse bzw. Wärmepreisbremse
Wie Privathaushalte und Unternehmen entlastet werden.
Wie die Unterstützung bei Mietern ankommt.
Wie große Unternehmen unterstützt werden.
So wird die Entlastung berechnet
Bei der Gaspreisbremse
Verdeutlichen wir die Entlastung am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr, was 1.667 kWh pro Monat entspricht. Gehen wir davon aus, dass dieser Beispielhaushalt im November 2022 eine Gaspreiserhöhung hatte. Seitdem kostet die Kilowattstunde 20 Cent brutto, sodass der Beispielhaushalt monatlich 334 Euro** für Gas zahlt.
Mit der Gaspreisbremse reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 267 Euro**, also 67 Euro weniger, was sich im Laufe eines Jahres auf 804 Euro Ersparnis summiert.
Beispielrechnung monatliche Kosten**
Beispielrechnung jährliche Ersparnis
Jetzt selber rechen!
Das sparst du wirklich durch die Gaspreisbremse!
Einfach den Verbrauch deines Haushalts in Kilowatt – pro Monat oder Jahr – in den Rechner eingeben und du erhältst die genaue Berechnung zur Gaspreisbremse.
Denk daran: Wie hoch deine tatsächliche Entlastung durch die Gaspreisbremse ist, hängt davon ab, welchen tariflich festgelegten Arbeitspreis du zahlst und wie viel du zum einen im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht hast, zum anderen aktuell verbrauchst.
Nicht vergessen! Liegt dein Arbeitspreis unter 12 Cent/kWh, zahlst du deinen vereinbarten Preis. Denn die Preisbremse kommt nur zum Einsatz, wenn dein vertraglich vereinbarter Arbeitspreis höher ausfällt.
Bitte beachte: Die berechneten Entlastungen sind nicht verbindlich und geben nur ungefähre Werte an. medl-Kunden erhalten im März eine schriftliche Übersicht über ihre Entlastung.
Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in deinen Abschlägen. Die finalen Entlastungssummen stellen wir dir in deiner Jahresverbrauchsabrechnung dar.
Bei der Wärmepreisbremse
Verdeutlichen wir die Entlastung hier ebenfalls am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts mit einem Nahwärmeverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr, was 1.667 kWh pro Monat entspricht. Gehen wir davon aus, dass dieser Beispielhaushalt im November 2022 eine Nahwärmepreiserhöhung hatte. Seitdem kostet die Kilowattstunde 17 Cent brutto, sodass der Beispielhaushalt monatlich 284 Euro** für Nahwärme zahlt.
Mit der Wärmepreisbremse reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 216 Euro**, also 68 Euro weniger, was sich im Laufe eines Jahres auf 816 Euro Ersparnis summiert.
Beispielrechnung monatliche Kosten**
Beispielrechnung jährliche Ersparnis
Energiesparen trotz Strompreisbremse?
Auf jeden Fall! Denn es werden nur 80 % deines bisherigen Verbrauchs bezuschusst. Für jede weitere Kilowattstunde Erdgas oder Nahwärme zahlst du den vollen, teureren Preis. Bei jeder weniger verbrauchten Kilowattstunde sparst du den vollen Preis allerdings ein. Liegst du dabei unter dem prognostizierten Jahresverbrauch, wird das bei der Jahresrechnung berücksichtigt und verrechnet. Dass sich das richtig lohnt, kannst du an den Rechenbeispielen erkennen.
Wie du einfach Energie sparen kannst, erfährst du übrigens auf unserer Energiespar-Seite.
Häufige Fragen zur Gas- bzw. Wärmepreisbremse!
Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vorher?
Du hast unseren Infobrief bekommen und wunderst dich, dass du trotz der Preisbremse, die deine Kosten senken soll, einen höheren Abschlag bezahlen sollst? Hierfür gibt es zwei Gründe:
Grund 1 – die vorgeschriebene Berechnungsgrundlage
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dein Abschlag neu berechnet werden muss, bevor die Preisbremse angewendet werden kann. Dein tatsächlicher Jahresverbrauch wird mit den aktuellen Preisen in deinem Tarif (Stand: 01.03.2023) multipliziert.
Problematisch ist das, wenn dein Jahresverbrauch im Sommer abgerechnet wird, weil nicht nur die ausstehenden Monate bis zur diesjährigen Abrechnung in die Rechnung einfließen, sondern das gesamte Jahr. Dadurch wird dein Abschlag künstlich erhöht. Erschwerend kommt hinzu, sollte dein bisheriger Arbeitspreis, weit unter der Preisbremse gelegen haben.
Grund 2 – die Preisanpassung deines Tarifs zum 01.01.2023
Wie du weißt, haben wir so lange wie möglich versucht, unsere Preise stabil zu halten. Vielleicht gehörst du aber auch zu denjenigen, die eine Preisgarantie hatten? Doch zum Jahresanfang waren wir gezwungen, unsere Preise anzupassen. Dabei wurden jedoch die Abschläge noch nicht angepasst. Das heißt, dein bisheriger Abschlag basiert noch auf deinem alten Preis. Durch die gesetzliche Vorgabe liegt die Grundlage für deine Entlastung höher als dein tatsächlicher Abschlag.
Das bedeutet, dass du mehr bezahlst als nötig und so jedoch ein Guthaben aufbaust, das du bei der Abrechnung nutzen kannst. Denn: du zahlst nur das, was du auch tatsächlich verbrauchst. Du spürst deine Entlastung somit bei der Abrechnung; das aber natürlich nur, wenn du nicht mehr verbraucht hast als vorausgesetzt. Das Gute: Bei der Verbrauchsgrundlage sind weder deine Einsparmaßnahmen berücksichtigt noch – beim Heizen – das warme Wetter, das die Verbräuche erfahrungsgemäß von allein senkt.
Verdeutlichen wir dies am Beispiel mit fiktiven Stromtarif:
Dir wurden bei der letzten Jahresverbrauchsabrechnung 2.000 kWh in Rechnung gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt lag der Arbeitspreis beispielsweise bei 30 Cent brutto pro kWh und dein Grundpreis bei 10 Euro pro Monat.
Für das beginnende Verbrauchsjahr wurde daraufhin dein Abschlag auf 60 Euro festgelegt. (Rechnung: 2.000 kWh * 0,30 Euro = 600 Euro / 12 = 50 Euro + 10 Euro = 60 Euro)
Dieser Abschlag wurde wie erwähnt allerdings nicht als Grundlage für die Entlastung genommen, zumal der bis dahin geltende Arbeitspreis nicht unter die Preisbremse fällt. Stattdessen wurde der Jahresverbrauch genommen und mit dem Preis vom 01.03.2023 neu berechnet. Zu dem Zeitpunkt liegt der Arbeitspreis aufgrund einer Erhöhung beispielsweise bei 42 Cent brutto pro kWh und der Grundpreis weiterhin bei 10 Euro pro Monat:
2.000 kWh * 0,42 Euro = 840 Euro / 12 = 70 Euro + 10 Euro = 80 Euro Abschlag OHNE Preisbremse
Die Entlastung wurde anschließend folgendermaßen berechnet:
80% deines Jahresverbrauches wird durch 12 geteilt, um den sog. monatlichen Entlastungsverbrauch zu erhalten. Dieser wird dann mit der Differenz des gültigen Arbeitspreise zum gedeckelten Preis multipliziert; in unserem Beispiel sind das 2 Cent pro kWh:
80 % von 2.000 kWh = 1.600 kWh / 12 = 133 kWh * 0,02 = 2,66 €
80,00 € – 2,66 € = 77 Euro Abschlag MIT Preisbremse
Wird der Grundpreis für Gas und Nahwärme auch gedeckelt?
ABER: Wir Energieversorger sind vom Gesetzgeber aufgefordert, den Grundpreis auf dem Niveau von September 2022 beizubehalten. Ändern sich allerdings Bestandteile wie Netz- oder Messentgelte oder auch staatlich erhobene Bestandteile dürfen wir den Grundpreis anpassen.
Soll ich zum 01.03.2023 einen aktuellen Zählerstand angeben?
Ich bin erst kürzlich zu medl gewechselt. Woher kennt ihr meinen Gas- oder Nahwärmeverbrauch?
Deine Frage zur Gas- bzw. Wärmepreisbremse wurde nicht beantwortet?
Dann schau dir unsere vollständige Fragensammlung zum Thema Energiepreisbremsen an.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dein Abschlag für das laufende Verbrauchsjahr neu berechnet werden muss, bevor die Preisbremse angewendet werden kann. Bekommst du deine Abrechnung im Sommer werden so nachträglich die Abschläge erhöht (– das zahlst du natürlich nicht nach).
Dazu kommt in deinem Fall, dass dein Preis bis zum Jahresende teilweise unter den gedeckelten Preisen lag. Dadurch ist dein neuer Abschlag nun höher, als er tatsächlich sein müsste. Das wird wiederum bei der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Denn: du zahlst nur das, was du auch tatsächlich verbrauchst. Die ausführliche Erklärung findest du in der FAQ Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vorher?
** ohne Grundpreis