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Strompreisbremse
– was heißt das für dich?

Die Entlastungen – kurz und knapp

Energie sparen: Steckerleiste zum Ausschalten

Verbrauchst du als Privatperson oder als Unternehmer im Jahr bis zu 30.000 kWh gilt:.

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Für 80 % deines prognostizierten Jahresverbrauchs zahlst du maximal 40 Cent/kWh brutto (Arbeitspreis).
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Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlst du den tariflich festgelegten Arbeitspreis.
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Du erhältst die Unterstützung nur, wenn der tariflich festgelegte Arbeitspreis ab März 2023 über 40 Cent/kWh brutto liegt.
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Den reduzierten Abschlag* zahlst du erstmalig mit dem März-Abschlag, den wir rückwirkend im April einziehen.
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Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 werden mit dem März-Abschlag verrechnet, den du im April zahlst.
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Mieter erhalten die Entlastung über ihre Betriebskostenabrechnung.
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Für den Stromverbrauch über 30.000 kWh gelten abweichende Regeln.
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Ob sich Energiesparen lohnt und andere Fragen beantworten wir dir ebenfalls auf dieser Seite.

So funktioniert die Strompreisbremse

Das Beste vorweg: Für dich funktioniert sie wie von selbst! Denn du musst nichts tun. Wir berechnen automatisch deinen neuen, geringeren Abschlag* und informieren dich darüber.

Offiziell greift die Strompreisbremse ab März 2023 und gilt rückwirkend für Januar und Februar 2023. Damit sie langfristig unterstützt, läuft sie bis zum 31.12.2023, kann allerdings noch bis zum 30.04.2024 verlängert werden.

Den ersten reduzierten Abschlag* zahlst du mit dem März-Abschlag, den wir rückwirkend im April einziehen. Auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 vergessen wir nicht! Diese werden ebenfalls mit dem März-Abschlag verrechnet.*

Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung die monatlichen Kosten für Haushalte und Unternehmen, die durch die Preisexplosionen der letzten Monate stark angestiegen sind, langfristig abfedern.

Wie Privathaushalte und Unternehmen entlastet werden.

Die Strompreisbremse deckelt den Arbeitspreis auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde für den sog. Basisbedarf von 80 % des angenommenen Jahresverbrauchs. Diesen hat der Netzbetreiber auf Grundlage der zurückliegenden Verbräuche erhoben. Für jede weitere Kilowattstunde ist der tariflich vereinbarte Arbeitspreis zu zahlen. Dies gilt für Privatkunden sowie für Unternehmen, deren jährlicher Stromverbrauch unter 30.000 kWh liegt, und bezieht auch den Heizstrom mit ein.

Wichtig zu wissen: Der Strompreis wird nur gedeckelt, wenn der Arbeitspreis des Stromtarifs ab März 2023 über 40 Cent/kWh brutto liegt.

Wie die Unterstützung bei Mietern ankommt.

Du wohnst zur Miete und das Haus wird, z. B. mit einer Wärmepumpe, zentral mit Strom beheizt? Dann erhältst du die Entlastung nicht von uns, sondern von deinem Vermieter im Rahmen der Verbrauchskostenabrechnung. Dieser ist verpflichtet, die Entlastung weiterzugeben.

Wurden deine Nebenkosten in 2022 bereits erhöht, musst du vielleicht nicht auf die Abrechnung warten. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die monatliche Betriebskostenvorauszahlung unverzüglich um den reduzierten Abschlag anzupassen. Ausnahme: Die Veränderung der Vorauszahlung liegt unter 10 %.

Dasselbe gilt auch für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wie große Unternehmen unterstützt werden.

Für Unternehmen mit mehr als 30.000 kWh/Jahr wird der Strompreis bei 13 Cent/kWh netto gedeckelt. Allerdings nur für 70 % des Verbrauchs! Für den darüber liegenden Strombedarf zahlen auch Unternehmen den vertraglich vereinbarten Preis. Damit sollen Unternehmen animiert werden, weiterhin Strom zu sparen.

So wird die Entlastung berechnet

Verdeutlichen wir die Entlastung am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh pro Jahr, was 333 kWh pro Monat entspricht. Gehen wir davon aus, dass dieser Beispielhaushalt im November 2022 eine Strompreiserhöhung hatte. Seitdem kostet die Kilowattstunde 46 Cent brutto, sodass der Beispielhaushalt monatlich 154 Euro** für Strom zahlt.

Mit der Strompreisbremse reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 138 Euro**, also 16 Euro weniger, was sich im Laufe eines Jahres auf 192 Euro Ersparnis summiert.

Beispielrechnung monatliche Kosten**

Monatlicher Stromverbrauch: 4.000 kWh/12 = 333 kWh

80 % des monatl. Stromverbrauchs: 333 kWh x 0,8 = 266 kWh

20 % des monatl. Stromverbrauchs: 333 kWh x 0,2 = 67 kWh

Monatl. Kosten** ohne Strompreisbremse: 333 kWh x 46 Ct./kWh = 154 €

Monatl. Kosten** mit Strompreisbremse: 266 kWh x 40 Ct./kWh = 107 €
67 kWh x 46 Ct./kWh = 31 €
= 138 €

Beispielrechnung jährliche Ersparnis

Ersparnis durch die Strompreisbremse: 192 €

Rückerstattung bei 10 % Stromeinsparungen: 184 €

Rückerstattung bei 20 % Stromeinsparungen: 368 €

Rückerstattung bei 30 % Stromeinsparungen: 552 €

Jetzt selber rechen!
Das sparst du wirklich durch die Strompreisbremse!

Einfach den Verbrauch deines Haushalts in Kilowatt – pro Monat oder Jahr – in den Rechner eingeben und du erhältst die genaue Berechnung zur Strompreisbremse.

Denk daran: Wie hoch deine tatsächliche Entlastung durch die Strompreisbremse ist, hängt davon ab, welchen tariflich festgelegten Arbeitspreis du zahlst und wie viel du zum einen im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht hast, zum anderen aktuell verbrauchst.

Nicht vergessen! Liegt dein Arbeitspreis unter 40 Cent/kWh, zahlst du deinen vereinbarten Preis. Denn die Preisbremse kommt nur zum Einsatz, wenn dein vertraglich vereinbarter Arbeitspreis höher ausfällt.

Bitte beachte: Die berechneten Entlastungen sind nicht verbindlich und geben nur ungefähre Werte an. medl-Kunden erhalten im März eine schriftliche Übersicht über ihre Entlastung.

Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in deinen Abschlägen. Die finalen Entlastungssummen stellen wir dir in deiner Jahresverbrauchsabrechnung dar.

Energiesparen trotz Strompreisbremse?

Auf jeden Fall! Denn es werden nur 80 % deines bisherigen Verbrauchs bezuschusst. Für jede weitere Kilowattstunde Strom zahlst du den vollen, teureren Preis. Bei jeder weniger verbrauchten Kilowattstunde Strom sparst du den vollen Preis allerdings ein. Liegst du dabei unter dem prognostizierten Jahresverbrauch, wird das bei der Jahresrechnung berücksichtigt und verrechnet. Dass sich das richtig lohnt, kannst du an dem Rechenbeispiel erkennen.

Wie du einfach Strom sparen kannst, erfährst du übrigens auf unserer Energiespar-Seite.

Häufige Fragen zur Strompreisbremse!

Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vorher?

Du hast unseren Infobrief bekommen und wunderst dich, dass du trotz der Preisbremse, die deine Kosten senken soll, einen höheren Abschlag bezahlen sollst? Hierfür gibt es zwei Gründe:

Grund 1 – die vorgeschriebene Berechnungsgrundlage
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dein Abschlag neu berechnet werden muss, bevor die Preisbremse angewendet werden kann. Dein tatsächlicher Jahresverbrauch wird mit den aktuellen Preisen in deinem Tarif (Stand: 01.03.2023) multipliziert.

Problematisch ist das, wenn dein Jahresverbrauch im Sommer abgerechnet wird, weil nicht nur die ausstehenden Monate bis zur diesjährigen Abrechnung in die Rechnung einfließen, sondern das gesamte Jahr. Dadurch wird dein Abschlag künstlich erhöht. Erschwerend kommt hinzu, sollte dein bisheriger Arbeitspreis, weit unter der Preisbremse gelegen haben.

Grund 2 – die Preisanpassung deines Tarifs zum 01.01.2023
Wie du weißt, haben wir so lange wie möglich versucht, unsere Preise stabil zu halten. Vielleicht gehörst du aber auch zu denjenigen, die eine Preisgarantie hatten? Doch zum Jahresanfang waren wir gezwungen, unsere Preise anzupassen. Dabei wurden jedoch die Abschläge noch nicht angepasst. Das heißt, dein bisheriger Abschlag basiert noch auf deinem alten Preis. Durch die gesetzliche Vorgabe liegt die Grundlage für deine Entlastung höher als dein tatsächlicher Abschlag.

Das bedeutet, dass du mehr bezahlst als nötig und so jedoch ein Guthaben aufbaust, das du bei der Abrechnung nutzen kannst. Denn: du zahlst nur das, was du auch tatsächlich verbrauchst. Du spürst deine Entlastung somit bei der Abrechnung; das aber natürlich nur, wenn du nicht mehr verbraucht hast als vorausgesetzt. Das Gute: Bei der Verbrauchsgrundlage sind weder deine Einsparmaßnahmen berücksichtigt noch – beim Heizen – das warme Wetter, das die Verbräuche erfahrungsgemäß von allein senkt.

Verdeutlichen wir dies am Beispiel mit fiktiven Stromtarif:
Dir wurden bei der letzten Jahresverbrauchsabrechnung 2.000 kWh in Rechnung gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt lag der Arbeitspreis beispielsweise bei 30 Cent brutto pro kWh und dein Grundpreis bei 10 Euro pro Monat.
Für das beginnende Verbrauchsjahr wurde daraufhin dein Abschlag auf 60 Euro festgelegt. (Rechnung: 2.000 kWh * 0,30 Euro = 600 Euro / 12 = 50 Euro + 10 Euro = 60 Euro)

Dieser Abschlag wurde wie erwähnt allerdings nicht als Grundlage für die Entlastung genommen, zumal der bis dahin geltende Arbeitspreis nicht unter die Preisbremse fällt. Stattdessen wurde der Jahresverbrauch genommen und mit dem Preis vom 01.03.2023 neu berechnet. Zu dem Zeitpunkt liegt der Arbeitspreis aufgrund einer Erhöhung beispielsweise bei 42 Cent brutto pro kWh und der Grundpreis weiterhin bei 10 Euro pro Monat:
2.000 kWh * 0,42 Euro = 840 Euro / 12 = 70 Euro + 10 Euro = 80 Euro Abschlag OHNE Preisbremse

Die Entlastung wurde anschließend folgendermaßen berechnet:
80% deines Jahresverbrauches wird durch 12 geteilt, um den sog. monatlichen Entlastungsverbrauch zu erhalten. Dieser wird dann mit der Differenz des gültigen Arbeitspreise zum gedeckelten Preis multipliziert; in unserem Beispiel sind das 2 Cent pro kWh:
80 % von 2.000 kWh = 1.600 kWh / 12 = 133 kWh * 0,02 = 2,66 €
80,00 € – 2,66 € = 77 Euro Abschlag MIT Preisbremse

Wird der Grundpreis für Strom auch gedeckelt?
Nein, die Strompreisbremse gilt ausschließlich für den Arbeitspreis. Die Höhe des Grundpreises wird nicht bezuschusst.

ABER: Wir Energieversorger sind vom Gesetzgeber aufgefordert, den Grundpreis auf dem Niveau von September 2022 beizubehalten. Ändern sich allerdings Bestandteile wie Netz- oder Messentgelte oder auch staatlich erhobene Bestandteile dürfen wir den Grundpreis anpassen.

Bezieht die Strompreisbremse auch Wärmestrom ein?
Ja, der Wärmestrompreis ist ebenfalls mit 40 Cent/kWh brutto gedeckelt.
Ich bin erst kürzlich zu medl gewechselt. Woher kennt ihr meinen Stromverbrauch?
Wenn du noch kein Jahr bei uns bist, ist das kein Problem. Dein Netzbetreiber kennt deine Verbräuche und liefert die Jahresverbrauchsprognose.

Deine Frage zur Strompreisbremse wurde nicht beantwortet?

Dann schau dir unsere vollständige Fragensammlung zum Thema Energiepreisbremsen an.

Mutter mit Kind sitzend auf Fensterbank und Heizung

Infos zur Gas- & Wärmepreisbremse findest du hier.

* Du gehörst zu den Kunden, die trotz Entlastung durch die Preisbremse einen höheren Abschlag bezahlen? Dann hat das folgende Gründe:

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dein Abschlag für das laufende Verbrauchsjahr neu berechnet werden muss, bevor die Preisbremse angewendet werden kann. Bekommst du deine Abrechnung im Sommer werden so nachträglich die Abschläge erhöht (– das zahlst du natürlich nicht nach).

Dazu kommt in deinem Fall, dass dein Preis bis zum Jahresende teilweise unter den gedeckelten Preisen lag. Dadurch ist dein neuer Abschlag nun höher, als er tatsächlich sein müsste. Das wird wiederum bei der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Denn: du zahlst nur das, was du auch tatsächlich verbrauchst. Die ausführliche Erklärung findest du in der FAQ Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vorher?

** ohne Grundpreis

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Wie entsteht Biogas?
Speziell angebaute Pflanzen mit schnellem Biomassewuchs (z. B. Energiemais oder Zuckerrüben) oder Abfälle aus Landwirtschaft bzw. Lebensmittelproduktion (auch aus der Biotonne) werden in einen Fermenter, dem Kernstück jeder Biogasanlage, gefüllt. Der Fermenter ahmt die Funktionsweise eines Kuhmagens nach. Unter Luftabschluss wird die Biomasse dort von Abermillionen Bakterien durch Vergärung oder Faulung zersetzt, sodass dabei Gas entsteht. Bevor dieses in das Erdgasnetz eingespeist werden kann, muss es aufbereitet werden, damit es die Qualität von Erdgas erhält.
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THG-Quotenhandel
Der THG-Quotenhandel ist Teil der gesetzlichen Maßnahmen, CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu verringern, sodass Deutschland perspektivisch klimaneutral wird. Dabei bezieht sich die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) auf die Menge an Treibhausgasen, die ein CO₂-produzierendes Unternehmen, allen voran Mineralölfirmen, höchstens ausstoßen darf. Liegt das Unternehmen über dieser Quote, werden Strafzahlungen fällig. Um diesen Wert nicht zu überschreiten, können Unternehmen alternative, klimafreundlichere Kraftstoffe produzieren, aber auch sog. CO₂-Einsparungen von Dritten, wie den Haltern von eFahrzeugen, erwerben. Infolgedessen können alle Besitzer eines reinen eFahrzeugs am THG-Quotenhandel teilnehmen.
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Sustainable Development Goals (SDG)
Die Sustainable Development Goals (deutscher Titel: "Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung"), seit 01.01.2016 in Kraft, sind polititische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN) und halten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung fest. Dazu gehören neben Ziel 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz" Ziele, die Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen, ferner die Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern sollen und so Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten. Weitere Informationen zu den Zielen finden Sie auf der Seite der Vereinten Nationen.
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Was verstehen wir unter Treibhausgasen?
Neben CO₂, dem Hauptantreiber des Treibhauseffekts, gibt es weitere klimaschädliche Gase wie beispielsweise Methan. Diese Gase wirken unterschiedlich stark auf den Treibhauseffekt ein. Um ihren Einfluss vergleichbar zu machen, werden sie deshalb in CO₂-Werte umgerechnet. Die dazugehörige Einheit CO₂e, CO₂-Äquivalent, drückt somit das Treibhauspotenzial eines Gases im Vergleich zu CO₂ aus. Unser Beispiel Methan kommt zwar in geringeren Mengen in der Atmosphäre vor, seine erderwärmende Wirkung ist jedoch circa 21-mal so hoch als CO₂.
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Energiewende – ein Schlagwort!
Energiewende steht für die Erzeugung und dem Einsetzen von umweltschonenden, alternativen Energiearten. Zentral sind dabei die so genannten Erneuerbaren Energien, gewonnen aus Wind und Sonne sowie, der Vollständigkeit halber zu nennen, Wasser. Diese Ressourcen sind im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern unendlich. Unter Verwendung von sauberen Brennstoffen ist der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) nicht zu vergessen.
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Grünstrom
Unser Strom ist ökologisch und regional produziert. Stromkunden von medl werden zu 100% mit Ökostrom aus erneuerbaren Energien, gemäß vertraglicher Vereinbarungen, beliefert. Den Strom bekommen wir unter anderem aus unseren eigenen Anlagen. Wir betreiben mehrere Blockheizkraftwerke mit Biomethan und erzeugen somit gleichzeitig Wärme und Ökostrom. Zu unseren Anlagen gehören auch noch mehrere Photovoltaik-Anlagen und das Windrad am Styrumer Ruhrbogen.

Unser Bonus für dich:

Du bist zwischen 18 und 30 Jahre alt und hast dich für Grünstrom und/oder Erdgas von medl entschieden? Das lohnt sich gleich doppelt, denn wir versorgen dich nicht nur mit umweltfreundlicher Energie, sondern legen auch noch eine attraktive Prämie oben drauf:

Freu dich über einen 30-€-Gutschein für Netflix, Spotify oder Amazon. Alternativ spendieren wir zwei Kisten Mölmsch Bier – du hast die freie Wahl!