Eingeschränkte Funktionalität

Bitte beachte, dass unsere Internetseite nicht für diesen Browser optimiert ist.
Um alle Funktionalitäten nutzen zu können, öffne unsere Seite (www.medl.de) in Firefox, Chrome oder Safari.

Voll der Fitsch:

Sichern Sie sich jetzt 210 € CO₂-Prämie jährlich pro eFahrzeug.

Ihre Fahrzeugflotte ist bereits emobil? Dann leisten Sie schon einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Doch da geht noch mehr! Melden Sie jetzt Ihre eFahrzeuge am THG-Quotenhandel an und kassieren Sie je Fahrzeug die attraktive CO₂-Prämie über 210 Euro jährlich.
Voll einfach, voll schnell – voll der Fitsch halt! Auch für das Klima!

Voll der Fitsch:

Sichern Sie sich jetzt 210 € CO₂-Prämie jährlich pro eFahrzeug.

Ihre Fahrzeugflotte ist bereits emobil? Dann leisten Sie schon einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Doch da geht noch mehr! Melden Sie jetzt Ihre eFahrzeuge am THG-Quotenhandel an und kassieren Sie je Fahrzeug die attraktive CO₂-Prämie über 210 Euro jährlich.

Voll einfach, voll schnell – voll der Fitsch halt! Auch für das Klima!

Registrieren – ganz einfach

Klicken Sie einfach auf den Button “Jetzt registrieren” oder scannen Sie einfach den QR-Code. Füllen Sie auf der Seite unseres Dienstleisters das Formular aus und erstellen ein Benutzerkonto.

Sie benötigen Ihre Firmendaten (Name, Adresse, Handelsregister- sowie Umsatzsteuer-ID), das KfZ-Kennzeichen, je ein Foto von der Vorder- & Rückseite Ihres Fahrzeugscheins und die Kontodaten. Damit die CO₂-Prämie auch ankommt!

Sie möchten direkt die gesamte Flotte anmelden? Kein Problem, Sie können in einem Schritt alle eFahrzeuge hinterlegen.

Registrieren – ganz einfach

Klicken Sie einfach auf den Button Jetzt registrieren. Füllen Sie auf der Seite unseres Dienstleisters das Formular aus und erstellen ein Benutzerkonto.

Sie benötigen Ihre Firmendaten (Name, Adresse, Handelsregister- sowie Umsatzsteuer-ID), das KfZ-Kennzeichen, je ein Foto von der Vorder- & Rückseite Ihres Fahrzeugscheins und die Kontodaten. Damit die CO₂-Prämie auch ankommt!

Sie möchten direkt die gesamte Flotte anmelden? Kein Problem, Sie können in einem Schritt alle eFahrzeuge hinterlegen.

Nur 5 Schritte bis zu Ihrer jährlichen CO₂-Prämie

– so einfach geht’s:

Icon Router

1

Voraussetzung

Sie haben ein rein elektrisches Fahrzeug.

Icon Router

2

Registrierung

Registrieren Sie sich über unseren Link – in nur 2 Minuten!

Icon Router

3

Prüfung

Ihre Unterlagen werden geprüft und an das Umwelt­bundes­amt (UBA) weitergeleitet.

Icon Router

4

Zertifikat

Das UBA stellt ein Zertifikat aus, das die Einsparungen Ihres registrierten eFahrzeugs belegt.

Icon Router

5

Auszahlung

Sie erhalten jährlich die CO₂-Prämie über 210 Euro für jedes registrierte eFahrzeug.

Icon Router

1

Voraussetzung

Sie haben ein rein elektrisches Fahrzeug.

Icon Router

2

Registrierung

Registrieren Sie sich über unseren Link – in nur 2 Minuten!

3

Prüfung

Ihre Unterlagen werden geprüft und an das Umwelt­bundes­amt (UBA) weitergeleitet.

Icon Router

4

Zertifikat

Das UBA stellt ein Zertifikat aus, das die Einsparungen Ihres registrierten eFahrzeugs belegt.

Icon Router

5

Auszahlung

Sie erhalten jährlich die CO₂-Prämie über 210 Euro für jedes registrierte eFahrzeug.

Haben Sie noch Fragen?

Vielleicht finden Sie hier bereits die Antwort.
Was bedeutet THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG Quote), ist ein Klimaschutz-Instrument der deutschen Bundesregierung, um den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor schrittweise zu senken.
Die THG-Quote gilt für CO₂-produzierende Unternehmen, allen voran Mineralölkonzerne, welche in Deutschland fossile Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen. Die THG-Quote bezieht bei diesen Unternehmen auf die Menge an Treibhausgasen, welche sie höchstens ausstoßen dürfen. Liegt das Unternehmen über der eigenen THG-Quote, werden Strafzahlungen fällig. Um diesen Wert nicht zu überschreiten, können Unternehmen alternative, klimafreundlichere Kraftstoffe produzieren, aber auch sog. CO₂-Einsparungen von Dritten, wie den Haltern privater eFahrzeugen, erwerben.

Welche Fahrzeuge sind zugelassen?

Es sind ausschließlich reine eFahrzeuge zum THG-Quotenhandel zugelassen. Hybrid-Fahrzeuge sind ausgeschlossen, weil sie nicht zu 100 % batteriebetrieben sind.

Kann die THG-Quote auch für mehrere eFahrzeuge in Anspruch genommen werden?
Ja, Sie können den Antrag für die gesamte eFlotte Ihrer Firma stellen. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Unternehmen als Halter im Fahrzeugschein der registrierten eFahrzeuge eingetragen sind.

Weitere eFahrzeuge fügen Sie direkt auf Seite 2 der Registrierung hinzu. Klicken Sie hierzu nur auf den grünen Button „Fahrzeug hinzufügen“. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Fahrzeuge registrieren, können Sie das jederzeit in Ihrem persönlichen Dashboard. Einfach den grünen Button „Hinzufügen“ oben rechts anklicken.

Wir haben unsere Firmenfahrzeuge geleast. Können wir uns auch für den THG-Quotenhandel anmelden?

Sind Sie oder Ihr Unternehmen als Halter im Fahrzeugschein eingetragen, können Sie die eFahrzeuge problemlos anmelden.

Brauchen wir Wallboxen oder Ladesäulen? Oder müssen wir unseren verbrauchten Strom oder gefahrene Kilometer melden?

Nein, Sie brauchen weder eine Ladelösung, noch müssen Sie Kilometer oder Verbrauch angeben. Die gesetzliche Grundlage setzt pro eFahrzeuge einen durchschnittlichen Verbrauchswert an, unabhängig davon, wo und wie das Fahrzeug aufgeladen wird.

Wie stellen wir sicher, dass die Übertragung der THG-Quote erfolgreich war?

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit der Auftragsbestätigung und einem Link zu Ihrem persönlichen Dashboard. Bis die Mail eintrifft, kann es ein paar Minuten dauern – eventuell prüfen Sie ihren Spam-Ordner. Erhalten Sie keine Bestätigungsmail, kontaktieren Sie uns bitte unter emobilitaet@medl.de.

Sind unsere Daten sicher? Was passiert mit unseren Daten?

Ja, Ihre hochgeladenen Dokumente und Daten sind sicher. Alle Dokumente und der Datenverkehr werden nach den höchsten Standards verschlüsselt und auf Servern in Deutschland (Frankfurt) gespeichert. Sie werden ausschließlich dazu verwendet, um die Emissionen beim UBA zu bescheinigen. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzrichtlinien unseres Dienstleisters.

Die CO₂-Prämie wird jährlich ausgeschüttet. Müssen wir die eFahrzeuge unserer Flotte jedes Jahr neu registrieren?

Das Benutzerkonto bleibt bestehen. Dennoch müssen die Unterlagen zu jedem eFahrzeug bis spätestens 31.12. erneut hochgeladen werden, damit Sie die CO₂-Prämie für das jeweils laufende Jahr bekommen.

Wie und wann erhalten wir unsere CO₂-Prämie?

Unser Dienstleister übermittelt die Registrierungen sowie die erneut hochgeladenen Unterlagen für bereits registrierte eFahrzeuge einmal monatlich gesammelt an das Umweltbundesamt (UBA) und zahlt direkt nach positiver Rückmeldung sowie erteilter Zertifizierung durch das UBA Ihre jährliche CO₂-Prämie aus. 

Das UBA macht allerdings keine konkreten Aussagen zur benötigten Prüfzeit. Aktuell geht unser Dienstleister davon aus, dass es bis zu 2 Monate nach Registrierungszeitpunkt Ihres / Ihrer eFahrzeugs dauern kann, bis er die CO₂-Prämie überweist.

Was müssen wir beachten, wenn wir ein eFahrzeug verkaufen?

Nichts, denn jedes eFahrzeug kann nur einmal jährlich angemeldet werden. Wenn der neue Fahrzeugbesitzer das eFahrzeug im gleichen Jahr beim THG-Quotenhandelt anmeldet, lehnt das UBA dies ab.

Profilbild Ralf Jatho
Noch Fragen?
Ich berate Sie gern!

Ralf Jatho

Erfahren Sie mehr über…
eMobilität
medl-eTanke öffentliche Ladestation Kaiserstraße

medl-eTanke – die öffentlichen Ladestationen

Insgesamt 15 Ladestationen stehen bereit, um euer eAuto aufzuladen. Erfahrt hier, wo genau ihr sie findet und wie aussehen.

eLadesäule medl e-Tanke an der Düsseldorfer Straße

Aus Pink wird Grün

Akku leer? Wir geben euch an den zehn ehemaligen Innogy Ladesäulen den dringend benötigten Saft! Weitere folgen!

eAutos

eMobilität: Probefahrten mit fliegendem Wechsel

Der Umstieg auf eMobilität ist ein Weg zur persönlichen Energiewende. Lest von enormen Beschleunigungen, entscheidenden Fragen und fliegenden Wechseln.

p
THG-Quotenhandel
Der THG-Quotenhandel ist Teil der gesetzlichen Maßnahmen, CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu verringern, sodass Deutschland perspektivisch klimaneutral wird. Dabei bezieht sich die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) auf die Menge an Treibhausgasen, die ein CO₂-produzierendes Unternehmen, allen voran Mineralölfirmen, höchstens ausstoßen darf. Liegt das Unternehmen über dieser Quote, werden Strafzahlungen fällig. Um diesen Wert nicht zu überschreiten, können Unternehmen alternative, klimafreundlichere Kraftstoffe produzieren, aber auch sog. CO₂-Einsparungen von Dritten, wie den Haltern von eFahrzeugen, erwerben. Infolgedessen können alle Besitzer eines reinen eFahrzeugs am THG-Quotenhandel teilnehmen.
p
Wie entsteht Biogas?
Speziell angebaute Pflanzen mit schnellem Biomassewuchs (z. B. Energiemais oder Zuckerrüben) oder Abfälle aus Landwirtschaft bzw. Lebensmittelproduktion (auch aus der Biotonne) werden in einen Fermenter, dem Kernstück jeder Biogasanlage, gefüllt. Der Fermenter ahmt die Funktionsweise eines Kuhmagens nach. Unter Luftabschluss wird die Biomasse dort von Abermillionen Bakterien durch Vergärung oder Faulung zersetzt, sodass dabei Gas entsteht. Bevor dieses in das Erdgasnetz eingespeist werden kann, muss es aufbereitet werden, damit es die Qualität von Erdgas erhält.
p
Sustainable Development Goals (SDG)
Die Sustainable Development Goals (deutscher Titel: "Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung"), seit 01.01.2016 in Kraft, sind polititische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN) und halten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung fest. Dazu gehören neben Ziel 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz" Ziele, die Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen, ferner die Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern sollen und so Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten. Weitere Informationen zu den Zielen finden Sie auf der Seite der Vereinten Nationen.
p
Was verstehen wir unter Treibhausgasen?
Neben CO₂, dem Hauptantreiber des Treibhauseffekts, gibt es weitere klimaschädliche Gase wie beispielsweise Methan. Diese Gase wirken unterschiedlich stark auf den Treibhauseffekt ein. Um ihren Einfluss vergleichbar zu machen, werden sie deshalb in CO₂-Werte umgerechnet. Die dazugehörige Einheit CO₂e, CO₂-Äquivalent, drückt somit das Treibhauspotenzial eines Gases im Vergleich zu CO₂ aus. Unser Beispiel Methan kommt zwar in geringeren Mengen in der Atmosphäre vor, seine erderwärmende Wirkung ist jedoch circa 21-mal so hoch als CO₂.
p
Energiewende – ein Schlagwort!
Energiewende steht für die Erzeugung und dem Einsetzen von umweltschonenden, alternativen Energiearten. Zentral sind dabei die so genannten Erneuerbaren Energien, gewonnen aus Wind und Sonne sowie, der Vollständigkeit halber zu nennen, Wasser. Diese Ressourcen sind im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern unendlich. Unter Verwendung von sauberen Brennstoffen ist der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) nicht zu vergessen.
p
Grünstrom
Unser Strom ist ökologisch und regional produziert. Stromkunden von medl werden zu 100% mit Ökostrom aus erneuerbaren Energien, gemäß vertraglicher Vereinbarungen, beliefert. Den Strom bekommen wir unter anderem aus unseren eigenen Anlagen. Wir betreiben mehrere Blockheizkraftwerke mit Biomethan und erzeugen somit gleichzeitig Wärme und Ökostrom. Zu unseren Anlagen gehören auch noch mehrere Photovoltaik-Anlagen und das Windrad am Styrumer Ruhrbogen.

Unser Bonus für dich:

Du bist zwischen 18 und 30 Jahre alt und hast dich für Grünstrom und/oder Erdgas von medl entschieden? Das lohnt sich gleich doppelt, denn wir versorgen dich nicht nur mit umweltfreundlicher Energie, sondern legen auch noch eine attraktive Prämie oben drauf:

Freu dich über einen 30-€-Gutschein für Netflix, Spotify oder Amazon. Alternativ spendieren wir zwei Kisten Mölmsch Bier – du hast die freie Wahl!