Staatliche Soforthilfe im Dezember
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Informationen für Erdgas- und Fernwärmekunden
Stand: 30.12.2022
Explodierende Kosten, hohe Inflation – überall steigen die Preise und führen bei Haushalten und Unternehmen zu enormen, finanziellen Belastungen. Unterstützung ist gefragt und kommt nun für Gas- und Wärmekunden.
Bereits im Oktober hat die Bundesregierung beschlossen, mit dem sog. wirtschaftlichen Abwehrschirm die steigenden Energiekosten abzufedern. Bevor die sog. Gaspreisbremse die Kosten eindämmen wird, hat der Staat im Dezember 2022 die Haushalte und Unternehmen (Ausnahme: Industrie und größere Gewerbekunden) entlastet. Wie die staatliche Soforthilfe funktioniert, warum sie kein Dezember-Abschlag ist und viele weitere Fragen haben wir gesammelt und euch im weiteren Verlauf beantwortet.
Unterstützung, aber kein Kostenausgleich
Betont werden muss, dass die Unterstützungen aus staatlichen Mitteln die steigenden Energie-Kosten nicht vollkommen ausgleichen. Denn die Einkaufspreise für uns Versorger haben sich im Vergleich zu Anfang 2021 inzwischen verzwölffacht. Auch wenn unsere langfristige Einkaufsstrategie die enormen Spitzen an der Börse dämpfen kann, sind und bleiben die Kosten und Preise für Energie höher als früher und sind das neue „Normal“, an das wir uns gewöhnen müssen.
Energie sparen ist der Schlüssel
Deswegen ist Energie sparen weiterhin das Gebot der Stunde: Bei uns allen schlummern garantiert noch Potenziale. Wenn ihr allein eure Raumtemperatur durchweg um 1 Grad Celsius senkt, könnt ihr 6 Prozent Gas und Kosten einsparen. Das ist nur ein Beispiel! Was ihr noch machen könnt, findet ihr auf unserer Energiesparseite.
Was ist das – die Dezember-Soforthilfe?
Die Dezember-Soforthilfe ist eine einmalige finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln für Haushaltskunden sowie Unternehmen und Einrichtungen (Ausnahme: Industrie und größere Gewerbekunden). Der Staat übernimmt ein Zwölftel des Gas- und Wärmeverbrauchs und entlastet uns Verbraucher schnell und pragmatisch, indem wir im Dezember keinen Abschlag zahlen. So sollen die in 2022 gestiegenen Heizkosten abgefedert und die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse überbrückt werden.
Basis für die Berechnung des Betrags ist unser im September prognostizierter Gasverbrauch für das Jahr. Dieser kWh-Wert wird mit dem Bruttoarbeitspreis von Dezember malgenommen. Auch der Grundpreis wird nicht vergessen, sondern durch zwölf geteilt und dazugezählt.
Für Fernwärmekunden gilt: der Septemberabschlag wird mit einem gesetzlich festgelegten Faktor von 120 % malgenommen. Das soll die Entwicklung des Wärmepreisabschlags von September bis Dezember widerspiegeln.
Bekomme ich die Dezember-Soforthilfe?
Alle privaten Haushalte, die Erdgas beziehen oder fernwärmeversorgt sind, erhalten automatisch die Soforthilfe. Ebenso kleinere und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen.
Haben Unternehmen Anspruch auf die Soforthilfe?
Ebenso wie Privathaushalte erhalten kleinere und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch die Soforthilfe.
Größere Unternehmen und Einrichtungen haben ggfs. auch Anspruch auf die Soforthilfe, wenn sie die Voraussetzungen in § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) erfüllen. Dazu müssen sie bis zum 31.12.2022 das verlinkte Antragsformular für die Soforthilfe ausfüllen und per E-Mail an energieabrechnung@medl.de senden.
Muss ich etwas tun, um die Dezember-Soforthilfe zu bekommen? Wenn ja, was?
Das kommt darauf an, wie du uns deine Abschläge zukommen lässt. Hast du uns eine Einzugsermächtigung gegeben, überweist du monatlich den Abschlag oder bezahlst bei uns bar vor Ort, musst du nichts machen.
Hast du einen Dauerauftrag für deinen Abschlag eingerichtet, musst du den Auftrag für Dezember pausieren.
Hast du den Dezemberabschlag bereits überwiesen oder den Dauerauftrag nicht gestoppt, hast du deinen Anspruch selbstverständlich nicht verloren. Wir ziehen ihn dann bei der Jahresverbrauchsabrechnung von der Gesamtsumme ab.
Also zahlt der Staat mein Gas / meine Fernwärme im Dezember?
Nein, der Staat zahlt dir nicht deinen tatsächlichen Verbrauch im Dezember. Er zahlt auch nicht deinen realen Dezember-Abschlag. Dieser kann durchaus höher oder niedriger sein.
Die Dezember-Soforthilfe wird umgangssprachlich Dezember-Abschlag genannt, weil dein Abschlag im Dezember für dich ausgesetzt wird. Der Staat zahlt stattdessen ein Zwölftel deines prognostizierten Verbrauchs. Der Dezember wurde deshalb ausgewählt, weil der im Dezember geltende Preis für alle Verbraucher sicherstellt, dass die Preisanstiege in 2022 in Gänze berücksichtigt werden.
Infolgedessen raten wir euch davon ab, im Dezember die Heizung besonders hochzudrehen. Denn: Verbrauchst du mehr als angenommen, musst du aufgrund des Mehrverbrauchs eventuell am Ende des Verbrauchsjahres nachzahlen. Umgekehrt lohnt sich Energie sparen! Verbrauchst du (auch im Dezember) weniger, bleibt die Soforthilfe trotzdem gleich und deckt einen größeren Teil deiner Jahresrechnung als angenommen.
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt bei der staatlichen Soforthilfe?
Was ist überhaupt ein Abschlag?
Der Abschlag ist keine Abrechnung eines tatsächlichen Verbrauchs. Er ist immer nur eine Vorauszahlung auf einen prognostizierten Energieverbrauch. Dabei orientieren wir uns an deinem Vorjahresverbrauch.
Abgerechnet wird am Ende eines Verbrauchsjahres. Erst dann können wir sehen, wie viel Energie wir dir wirklich geliefert haben und berechnen können. Die Vorauszahlungen, der sog. Abschlag, den wir verrechnen, erleichtert dir so die Zahlung deiner Jahresrechnung.
Dadurch kommt auch das Guthaben oder die Nachzahlung zustande: Hast du weniger verbraucht als angenommen, hast du ein Guthaben; hast du mehr verbraucht, musst du den Differenzbetrag ausgleichen. Deswegen empfehlen wir dir auch, dein Verbrauchsverhalten im Laufe des Jahres zu beobachten und, wenn notwendig und möglich, deinen Abschlag anzupassen.
Wichtig: Für eine ordentliche Abrechnung benötigen wir immer euren aktuellen Zählerstand.
Was ist denn mit der Gaspreisbremse? Wann kommt sie?
Die Gaspreisbremse, Teil zwei der Entlastungen, durch die der Gaspreis gedeckelt wird, tritt im März 2023 in Kraft und gilt rückwirkend für Januar und Februar. Sobald sie final ausgestaltet ist, informieren wir euch selbstverständlich auch hierüber.