Energieaudit
DIN EN 16247-1 gemäß Energiedienstleistungsgesetz
Durchführungspflicht gem. Energiedienstleistungsgesetz
Seit März 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 alle Unternehmen, die nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und anschließend alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung, ob Sie verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen.
Wir beraten Sie gern!