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Energieaudit

DIN EN 16247-1 gemäß Energie­dienst­leistungs­gesetz

Steigern Sie die Energieeffizienz und optimieren Sie Ihren Energieeinsatz. Wir helfen Ihnen dabei.

Durch ein Energieaudit erhalten Sie wichtige Informationen über den energetischen Status Ihres Unternehmens und erreichen durch den Überblick der Energieflüsse nachhaltig eine deutliche Effizienzsteigerung. Außerdem erfüllen Sie damit die Forderungen aus dem Energiedienstleistungsgesetz (§§ 8 ff. EDL-G).

Dazu lassen sich durch das Energieaudit, laut BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Maßnahmen ableiten, um die Energiekosten zu senken.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung des Energieaudits oder Ihres Wiederholungsaudits.

Energieaudit

  • Umweltentlastung durch Ressourcenschonung
  • Potenzialermittlung von Energieeffizienzmaßnahmen
  • Vorstufe zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001
  • Transparenz der Energieverbräuche
  • Für alle Organisationen / Unternehmen als Einstieg für einen effizienten und systematischen Energieeinsatz geeignet.
  • persönlicher Ansprechpartner

Durchführungspflicht gem. Energiedienstleistungsgesetz

Seit März 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 alle Unternehmen, die nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und anschließend alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung, ob Sie verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gern!

Profilbild Marc Häde-Born

Marc
Häde-Born

Benjamin
Hinte