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Energiepreisbremsen
Erfahre hier alles rund um das Thema Preisbremsen.
Du gehörst zu den Kunden, die trotz Entlastung durch die Preisbremse einen höheren Abschlag bezahlen? Dann hat das folgende Gründe: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dein Abschlag für das laufende Verbrauchsjahr neu berechnet werden muss, bevor die Preisbremse angewendet werden kann. Bekommst du deine Abrechnung im Sommer werden so nachträglich die Abschläge erhöht (– das zahlst du natürlich nicht nach). Dazu kommt in deinem Fall, dass dein Preis bis zum Jahresende teilweise unter den gedeckelten Preisen lag. Dadurch ist dein neuer Abschlag nun höher, als er tatsächlich sein müsste. Das wird wiederum bei der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Denn: du zahlst nur das, was du auch tatsächlich verbrauchst. Eine ausführlichere Erklärung findest du in der FAQ Warum steigt bei mir der Abschlag, obwohl der Staat mit den Preisbremsen entlasten will??
Ab wann gelten die Energiepreisbremsen?
Offiziell greifen die Preisbremsen ab März 2023 und gelten rückwirkend für Januar und Februar 2023. Damit sie uns alle langfristig unterstützen, laufen sie bis zum 31.12.2023, können allerdings bis zum 30.04.2024 verlängert werden.
Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Die Preisbremsen deckeln die Arbeitspreise für Strom, Gas und Fernwärme für den sog. Basisbedarf (80 % des angenommenen Jahresverbrauchs) auf einen festgesetzten Betrag:
- Strom auf 40 Cent/kWh brutto
- Gas auf 12 Cent Cent/kWh brutto und
- Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh brutto.
Die Verbrauchsprognose hat der Netzbetreiber auf Basis der zurückliegenden Verbräuche erhoben. Für jede weitere Kilowattstunde ist der tariflich vereinbarte Arbeitspreis zu zahlen. Dies gilt für Privatkunden sowie für Unternehmen, deren jährlicher Stromverbrauch unter 30.000 kWh und/oder Gas- bzw. Fernwärmeverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.
Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh/Jahr bzw. Gas- oder Fernwärmeverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh wird der Strompreis bei 13 Cent/kWh netto gedeckelt resp. der Gas- oder Wärmepreis auf 7 Cent/kWh netto bzw. 7,5 Cent/kWh netto. Allerdings nur für 70 % des Verbrauchs! Für den darüber liegenden Energiebedarf zahlen auch Unternehmen den vertraglich vereinbarten Preis.
Wichtig zu wissen: Der Energiepreis wird nur gedeckelt, wenn der jeweilige Arbeitspreis ab März 2023 über den festgelegten Werten pro kWh liegt.
Ab wann zahle ich denn einen geringeren Abschlag?
Mit deinem März-Abschlag, den wir im April einziehen, bezahlst du erstmals den bezuschussten Abschlag. Auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 vergessen wir nicht! Diese werden ebenfalls mit dem März-Abschlag verrechnet.
Bitte beachte, dass es aufgrund bestimmter Konstellationen zu einem höheren Abschlag kommen kann. Trifft das bei dir zu, spürst du die Entlastung erst bei der Jahresverbrauchsabrechnung. Die ausführliche Erklärung findest du in der FAQ “Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vorher?”.
Warum steigt bei mir der Abschlag, obwohl der Staat mit den Preisbremsen entlasten will?
Bei der letzten Preisanpassung zum 01.01.2023 wurde bei vielen von euch der Abschlag nicht angepasst. Betroffen sind alle von euch, die im Sommer ihre Jahresverbrauchsabrechnung bekommen. Ihr habt bisher Abschläge auf Basis eurer alten, zuweilen bedeutend günstigeren Preise gezahlt. Das heißt, euer Abschlag war zwei Monate (teilweise viel) zu gering.
Das war jedoch nicht bezweckt. Denn der Grund für die nicht erfolgte Abschlagsanpassung liegt darin, dass wir zu Jahresbeginn davon ausgegangen sind, im Februar Anschreiben verschicken zu können, die direkt die Entlastungen durch die Preisbremse berücksichtigen. Das Ziel war es, euch nicht doppelt aufzuschrecken.
Wichtig: Diese Abschläge gelten nur bis zum 30.06.2023, weil im Anschluss die Jahresverbrauchsabrechnung gestellt wird. Dabei ist es denkbar, dass es Rückerstattungen geben könnte.
Enthält das Anschreiben zur Abschlagsmitteilung eine Preiserhöhung?
Die Abschlagsanpassung ist keine Preiserhöhung! Mit den versandten Anschreiben informieren wir euch gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die Entlastungen durch die Preisbremse. Das Gesetz sieht vor, dass die Energieversorger die Kunden bis Mitte März darüber in Kenntnis setzen müssen.
Das Schreiben von uns ist keine Preisanpassung, sondern die gesetzlich vorgesehene Information. Allerdings enthält es bei einigen von euch zudem eine Abschlagsanpassung auf Basis der Preiserhöhung, die zum 01.01.2023 erfolgt ist.
Warum ist die Abschlagsinformation im Februar nicht erfolgt?
Da die Berechnung der Abschläge unter Berücksichtigung der Preisdeckel äußerst komplex ist, war die Umsetzung für die Systemprogrammierer enorm schwierig und hat sich immer wieder nach hinten geschoben.
Dazu kommt eine nicht verbraucherfreundliche Berechnungsgrundlage, die vorsieht, dass die Energieversorger die Abschläge für das gesamte Verbrauchsjahr mit den zum 01.03.2023 geltenden Preise neu berechnen mussten, bevor die Preisbremsen angewendet werden durften. Nicht berücksichtigt wurde dabei – zum Nachteil aller mit Verbrauchsabrechnung in der Jahresmitte – dass bis Ende Dezember andere Preise gültig waren.
Werde ich nicht entlastet?
Auch gut: Bei der Verbrauchsgrundlage sind weder die Einsparmaßnahmen berücksichtigt noch – beim Heizen – das warme Wetter, das die Verbräuche erfahrungsgemäß von allein senkt.
Ich bin Mieter. Gelten die Energiepreisbremsen auch für mich?
Selbstverständlich! Allerdings erhältst du die Entlastung nicht von uns, sondern von deinem Vermieter im Rahmen der Verbrauchskostenabrechnung. Der Vermieter ist verpflichtet, die Entlastung weiterzugeben.
Wurden deine Nebenkosten in 2022 bereits erhöht, musst du vielleicht nicht auf die Abrechnung warten. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die monatliche Betriebskostenvorauszahlung unverzüglich um den reduzierten Abschlag anzupassen. Ausnahme: Die Veränderung der Vorauszahlung liegt unter 10 %.
Dasselbe gilt auch für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wie berechnet sich denn der geringere Strompreis ab März 2023?
Verdeutlichen wir die Entlastung am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh pro Jahr, was 333 kWh pro Monat entspricht. Gehen wir davon aus, dass dieser Beispielhaushalt im November 2022 eine Strompreiserhöhung hatte. Seitdem kostet die Kilowattstunde 46 Cent brutto, sodass der Beispielhaushalt monatlich 154 Euro* für Strom zahlt.
Mit der Strompreisbremse reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 138 Euro*, also 16 Euro weniger, was sich im Laufe eines Jahres auf 192 Euro Ersparnis summiert.
Du willst es genauer wissen? Berechne deine Entlastung einfach selber.
* ohne Grundpreis
Wie berechnet sich denn der geringere Gaspreis ab März 2023?
Verdeutlichen wir die Entlastung am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr, was 1.667 kWh pro Monat entspricht. Gehen wir davon aus, dass dieser Beispielhaushalt im November 2022 eine Gaspreiserhöhung hatte. Seitdem kostet die Kilowattstunde 20 Cent brutto, sodass der Beispielhaushalt monatlich 334 Euro* für Gas zahlt.
Mit der Gaspreisbremse reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 227 Euro*, also 107 Euro weniger, was sich im Laufe eines Jahres auf 1.284 Euro Ersparnis summiert.
Du willst es genauer wissen? Berechne deine Entlastung einfach selber.
* ohne Grundpreis
Wie berechnet sich denn der geringere Fernwärmepreis ab März 2023?
Verdeutlichen wir die Entlastung hier ebenfalls am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts mit einem Fernwärmeverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr, was 1.667 kWh pro Monat entspricht. Gehen wir davon aus, dass dieser Beispielhaushalt im November 2022 eine Fernwärmepreiserhöhung hatte. Seitdem kostet die Kilowattstunde 17 Cent brutto, sodass der Beispielhaushalt monatlich 284 Euro* für Gas zahlt.
Mit der Fernwärmepreisbremse reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 216 Euro*, also 68 Euro weniger, was sich im Laufe eines Jahres auf 816 Euro Ersparnis summiert.
* ohne Grundpreis
Bezieht die Strompreisbremse auch Wärmestrom ein?
Ja, der Wärmestrompreis ist ebenfalls mit 40 Cent/kWh brutto gedeckelt.
Gelten die Preisbremsen auch für die Grund- und Ersatzversorgung?
Ja, die Preisbremsen gelten für alle Tarife.
Wird der Grundpreis auch gedeckelt?
ABER: Wir Energieversorger sind vom Gesetzgeber aufgefordert, den Grundpreis auf dem Niveau von September 2022 beizubehalten. Ändern sich allerdings Bestandteile wie Netz- oder Messentgelte oder auch staatlich erhobene Bestandteile dürfen wir den Grundpreis anpassen.
Was muss ich tun, damit die Preisbremse bei mir wirksam wird?
Bitte beachte, dass es aufgrund bestimmter Konstellationen zu einem höheren Abschlag kommen kann. Trifft das bei dir zu, spürst du die Entlastung erst bei der Jahresverbrauchsabrechnung. Die ausführliche Erklärung findest du in der FAQ “Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vorher?”.
Soll ich zum 01.03.2023 einen aktuellen Zählerstand angeben?
Wie erfahre ich, welcher Jahresverbrauch für mich prognostiziert wurde und wie hoch mein neuer Abschlag ist?
Du bekommst von uns ein Schreiben, indem wir dir deinen prognostizierten Verbrauch sowie deinen neuen Abschlag mitteilen.
Was ist die Jahresverbrauchsprognose? Wie wurde sie erhoben?
Wird der Stromverbrauch von einem intelligenten Messsystem erfasst, wird der tatsächliche Jahresverbrauch von 2021 herangezogen.
Warum wird der Preis für meinen gesamten Verbrauch nicht gedeckelt?
Ich bin erst kürzlich zu medl gewechselt. Woher kennt ihr meinen Verbrauch?
Wenn du noch kein Jahr bei uns bist, ist das kein Problem. Dein Netzbetreiber kennt deine Verbräuche und liefert die Jahresverbrauchsprognose.
Ich bin in 2022 umgezogen. Wie wurde mein Verbrauch prognostiziert?
Bist du in 2022 umgezogen, wird der bisherige Energieverbrauch in der neuen Wohnung als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Ich habe einen neuen Zähler bekommen. Wie wurde mein Verbrauch prognostiziert?
Lohnt sich Energiesparen überhaupt noch?
Was ist, wenn ich einen höheren oder einen niedrigeren Verbrauch, als prognostiziert, habe?
Hast du einen höheren Verbrauch, dann bezahlst du für jede Kilowattstunden Strom, Gas oder Fernwärme den vollen, tariflich festgelegten Preis.
Darf medl in 2023/2024 die Preise anpassen?
Ja, wir dürfen auch während der laufenden Preisbremsen unsere Preise anpassen und diese dürfen auch über dem Preisdeckel liegen. Den neuen Arbeitspreis zahlst du allerdings nur für die verbrauchte Energiemenge, die über dem gedeckelten Anteil der prognostizierten Jahresverbrauchsmenge von 80 % liegt.
Tarifinformationen
Wir möchten, dass du weiterhin mit einer zuverlässigen Versorgung zu fairen Preisen rechnen kannst. Deshalb passen wir unsere Tarife so an, dass du deine Kosten für Strom und Gas sicher im Griff hast.
Was ist das – die Dezember-Soforthilfe?
Die Dezember-Soforthilfe ist eine einmalige finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln für Haushaltskunden sowie Unternehmen und Einrichtungen (Ausnahme: Industrie und größere Gewerbekunden). Der Staat übernimmt ein Zwölftel des Gas- und Wärmeverbrauchs und entlastet uns Verbraucher schnell und pragmatisch, indem wir im Dezember keinen Abschlag zahlen. So sollen die in 2022 gestiegenen Heizkosten abgefedert und die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse überbrückt werden.
Basis für die Berechnung des Betrags ist unser im September prognostizierter Gasverbrauch für das Jahr. Dieser kWh-Wert wird mit dem Bruttoarbeitspreis von Dezember malgenommen. Auch der Grundpreis wird nicht vergessen, sondern durch zwölf geteilt und dazugezählt.
Für Fernwärmekunden gilt: der Septemberabschlag wird mit einem gesetzlich festgelegten Faktor von 120 % malgenommen. Das soll die Entwicklung des Wärmepreisabschlags von September bis Dezember widerspiegeln.
Bekomme ich die Dezember-Soforthilfe?
Alle privaten Haushalte, die Erdgas beziehen oder fernwärmeversorgt sind, erhalten automatisch die Soforthilfe. Ebenso kleinere und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen.
Haben Unternehmen Anspruch auf die Soforthilfe?
Ebenso wie Privathaushalte erhalten kleinere und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch die Soforthilfe.
Größere Unternehmen und Einrichtungen haben ggfs. auch Anspruch auf die Soforthilfe, wenn sie die Voraussetzungen in § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) erfüllen. Dazu müssen sie bis zum 31.12.2022 das verlinkte Antragsformular für die Soforthilfe ausfüllen und per E-Mail an energieabrechnung@medl.de senden.
Muss ich etwas tun, um die Dezember-Soforthilfe zu bekommen? Wenn ja, was?
Das kommt darauf an, wie du uns deine Abschläge zukommen lässt. Hast du uns eine Einzugsermächtigung gegeben, überweist du monatlich den Abschlag oder bezahlst bei uns bar vor Ort, musst du nichts machen.
Hast du einen Dauerauftrag für deinen Abschlag eingerichtet, musst du den Auftrag für Dezember pausieren.
Hast du den Dezemberabschlag bereits überwiesen oder den Dauerauftrag nicht gestoppt, hast du deinen Anspruch selbstverständlich nicht verloren. Wir ziehen ihn dann bei der Jahresverbrauchsabrechnung von der Gesamtsumme ab.
Also zahlt der Staat mein Gas / meine Fernwärme im Dezember?
Nein, der Staat zahlt dir nicht deinen tatsächlichen Verbrauch im Dezember. Er zahlt auch nicht deinen realen Dezember-Abschlag. Dieser kann durchaus höher oder niedriger sein.
Die Dezember-Soforthilfe wird umgangssprachlich Dezember-Abschlag genannt, weil dein Abschlag im Dezember für dich ausgesetzt wird. Der Staat zahlt stattdessen ein Zwölftel deines prognostizierten Verbrauchs. Der Dezember wurde deshalb ausgewählt, weil der im Dezember geltende Preis für alle Verbraucher sicherstellt, dass die Preisanstiege in 2022 in Gänze berücksichtigt werden.
Infolgedessen raten wir euch davon ab, im Dezember die Heizung besonders hochzudrehen. Denn: Verbrauchst du mehr als angenommen, musst du aufgrund des Mehrverbrauchs eventuell am Ende des Verbrauchsjahres nachzahlen. Umgekehrt lohnt sich Energie sparen! Verbrauchst du (auch im Dezember) weniger, bleibt die Soforthilfe trotzdem gleich und deckt einen größeren Teil deiner Jahresrechnung als angenommen.
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt bei der staatlichen Soforthilfe?
Da bei den Dezember-Preisen der Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt, enthält die Soforthilfe auch nur 7 % Mehrwertsteuer.
Was ist überhaupt ein Abschlag?
Abgerechnet wird am Ende eines Verbrauchsjahres. Erst dann können wir sehen, wie viel Energie wir dir wirklich geliefert haben und berechnen können. Die Vorauszahlungen, der sog. Abschlag, den wir verrechnen, erleichtert dir so die Zahlung deiner Jahresrechnung.
Dadurch kommt auch das Guthaben oder die Nachzahlung zustande: Hast du weniger verbraucht als angenommen, hast du ein Guthaben; hast du mehr verbraucht, musst du den Differenzbetrag ausgleichen. Deswegen empfehlen wir dir auch, dein Verbrauchsverhalten im Laufe des Jahres zu beobachten und, wenn notwendig und möglich, deinen Abschlag anzupassen.
Wichtig: Für eine ordentliche Abrechnung benötigen wir immer euren aktuellen Zählerstand.
Was ist denn mit der Gaspreisbremse? Wann kommt sie?
Warum sind Strom und ganz besonders Gas überall so teuer?
Seit 2021 erreichen die Beschaffungskosten für Strom und Gas nahezu täglich neue Höchststände. Gab es zu Beginn der Energiemarktkrise verschiedene Gründe, ließen Meldungen nach dem russischen Lieferstopp die Börsen nicht zur Ruhe kommen.
Da Russland die zugesagten Liefermengen nicht eingehalten hat, mussten und müssen die notwendigen Mengen zur Befüllung unserer Gasspeicher zu viel höheren Preisen eingekauft werden. Allein hier hat sich der Erdgaspreis im Großhandel in den letzten 12 Monaten verzehnfacht, wodurch der Beschaffungspreis für Gas enorm ansteigt.
Nicht zuletzt durch den milden Winter hat sich die Lage an den Energiebörsen entspannt. Ob wir schon von einer Trendwende sprechen können, lässt sich im Moment nicht sagen. Wir müssen uns jetzt – erstmals ganz ohne günstiges Erdgas aus Russland – auf den Winter 2023/24 vorbereiten.
Senkt medl beim Gaspreis die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuersenkung geben wir selbstverständlich vollumfänglich an euch weiter. Unser medlGrüngas-Tarif sowie die Grund- und Ersatzversorgung sind auf unserer Webseite bereits mit 7 % ausgezeichnet.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Diese weitere Umlage auf den Gaspreis soll die Kosten für die Einspeicherung von Gas decken, die durch die gesetzliche Vorgabe der Speicherfüllstände entstehen. Diese können nicht allein über die vertraglich vereinbarten Mengen zwischen Importeur und Energieversorger gesichert werden. Infolgedessen kauft Trading Hub Europe (THE) – verantwortlich für die Gasspeicherfüllstände, u. a. selbst ebenfalls Gas ein.
Die Gasspeicherumlage soll genau diese Kosten decken und ist mit 0,07 Cent brutto pro Kilowattstunde (0,059 Cent/kWh) bedeutend geringer als die inzwischen gekippte Gasbeschaffungsumlage. Da die Kosten für die Beschaffung variieren, kann die Gasspeicherumlage alle 3 Monate angepasst werden.
Profitiert medl von der neuen Gasumlage?
Nein, wir verdienen nichts an oder mit diesen Umlagen. Wir erheben die Umlagen im Auftrag des Gesetzgebers und leiten sie dann entsprechend ab.
Ab wann wird mein Gaspreis angepasst?
Die Preisänderungen für deinen Erdgastarif, auch im Kombitarif, aufgrund der neu geschaffenen sowie erhöhten Umlagen gelten ab dem 01.10.2022.
Bezüglich der umsatzsteuerlichen Handhabung des Erdgaspreises verfolgen wir selbstverständlich die Diskussion. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ein Ergebnis noch nicht verabschiedet. Wir versichern, dass wir die entsprechenden Vorgaben unaufgefordert umsetzen werden.
Bitte beachte, dass die Neukunden-Preise auf unserer Erdgas-Tarifseite auf dem jetzt gültigen Stand vom 01.10.2022 sind.
Wie erkenne ich das Vorher-Nachher einer Preisanpassung in meiner Rechnung?
Auf Basis deines Zählerstandes errechnen wir deine Verbräuche bis zur Preisanpassung und dann die danach. Dein Tagesdurchschnitt ist dabei maßgeblich. Die Vorher-Nachher-Verbräuche und -Kosten kannst du in deiner Jahresendabrechnung einfach nachvollziehen.
Muss ich meinen aktuellen Zählerstand selbst melden?
Nein. Wir ermitteln deinen aktuellen Zählerstand für dich rechnerisch. Wenn du möchtest, kannst du deinen Zählerstand natürlich trotzdem selbst ablesen und ihn per E-Mail oder über dein Kundenservicekonto unter www.medl.de/kundenportal an uns weitergeben.
Bei einer Preisanpassung empfehlen wir dir, zum Stichtag deinen Zähler abzulesen und uns den Stand im Kundenportal zu übermitteln.
Wird mein Strompreis angepasst?
Aktuell nicht. Dein Stromtarif, auch im Kombitarif, gilt seit dem 01.07.2022.
Zuletzt wurde durch den Wegfall der EEG-Umlage der Arbeitspreis für Strom um 4,43 Cent/kWh brutto (3,723 Cent/kWh netto) gesenkt. Diese Entlastung berücksichtigen wir selbstverständlich bei kommenden Jahresverbrauchsabrechnungen.
Die Neukunden-Preise auf unserer Grünstrom-Tarifseite sind bereits auf dem aktuellen Stand.
Gibt es einen günstigeren Strom-, Erdgas- oder Kombitarif für mich?
Du hast als Bestandskunde den aktuell günstigsten Tarif bei uns. Eine Ersparnis durch einen Tarifwechsel ist derzeit nicht möglich. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir dich gern. Wichtig zu wissen für dich: Dein neuer Tarifpreis liegt auch nach der Preisanpassung weiter unter den Bestplatzierten aller gängigen Vergleichsportale. Wenn du magst, überzeug dich selbst davon.
Lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Energieversorger?
Nein, das hat die Erfahrung der letzten Monate gezeigt und daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Zwar versprechen momentan einige Anbieter beispielsweise Bonuszahlungen bei einem Wechsel zu ihnen, aber dadurch werden nur die viel höheren Tarifkosten versteckt. Es ist auch damit zu rechnen, dass weitere Lockangebote und Preiserhöhungen wie Pilze aus dem Boden schießen werden oder weitere Billiganbieter wie gas.de in die Knie gehen werden. All das kann dir bei und mit uns nicht passieren. Wichtig zu wissen für dich: Unsere aktuellen Preisanpassungen für Strom und Gas sind langfristig angelegt. Statt ständig neuer Erhöhungen, bieten wir dir einen planbaren und fairen Preis, mit dem du genauso sicher rechnen kannst wie mit deiner zuverlässigen Energieversorgung.
Kann es bei medl auch passieren, dass ich plötzlich ohne Strom- / Gasvertrag dastehe?
Das ist vollkommen ausgeschlossen. Bei uns ist deine Strom- und Gasversorgung jetzt und in Zukunft zu 100% abgesichert. Anders als die so genannten Discounter kaufen wir unsere Energiemengen langfristig ein und können uns daher nicht kurzfristig am Markt verspekulieren. Durch unsere moderate Preisanpassung sorgen wir für noch mehr Stabilität und als Grundversorger für Gas stehen wir ohnehin für eine stabile und verlässliche Versorgung.
Kann ich meinen Strom- / Gasvertrag vorzeitig kündigen?
Ja, du kannst aufgrund der Preisanpassung und gemäß unserer AGB deinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Allerdings kannst du momentan nicht mit einer Ersparnis durch einen Anbieterwechsel rechnen. Wir beraten dich gern persönlich unter 0208 4501 333.
Wie werden sich die Strom- und Gaspreise allgemein weiter entwickeln?
Wir hoffen, dass sich die Beschaffungspreise für Strom und Gas wieder einpendeln werden. Dennoch wird das neue „Normal“ höher sein als das alte – und damit auch die Kosten für Strom und Gas.
Versorgungssicherheit
Täglich aktuelle Informationen zur Lage unserer Gasversorgung findet ihr auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Wie sicher ist meine Versorgung mit Gas?
Aktuell ist die Gasversorgung in Deutschland gesichert! Auch die Lage ist weniger angespannt. Die gesetzlichen Speicherstände sind für Februar übererfüllt. Das ist nicht zuletzt auf den milden Winter zurückzuführen.ABER: Wir müssen uns jetzt auf den kommenden Winter 2023/24 vorbereiten.
Deswegen heißt es weiterhin: Wir müssen unseren Gasverbrauch reduzieren. Nicht vergessen: Allein die Raumtemperaturen durchgängig um 1 Grad zu senken, spart bereits 6 Prozent Gas ein.
Denn trotz der Entspannungen an den Energiebörsen ist (noch) nicht auszuschließen, dass sich die Beschaffungspreise für Erdgas in diesem Jahr doch erhöhen.
Was ist das – der Notfallplan Gas; und welche Auswirkungen hat er für mich?
Der Notfallplan Gas dient dazu, dass verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, um für eine sichere Gasversorgung zu sorgen. Er definiert 3 Eskalationsstufen – die Frühwarn-, die Alarm- und die Notfallstufe, nach denen Marktakteure, wie Gasversorger, also wir, oder Betreiber von Gasleitungen, und im letzten Schritt der Staat im vorgegebenen Maße tätig werden müssen.
Seit der Frühwarnstufe wird die Lage in Gesamtdeutschland engmaschig beobachtet, in dem u. a. die Marktakteure regelmäßig ihre Einschätzung an den Krisenstab des Bundeswirtschaftsministeriums geben. Damit wurde die Kommunikation verstärkt und die Wege vereinfacht.
In der Alarmstufe, in der wir uns seit dem 23.06.2022 befinden, werden diese Aktivitäten intensiviert. Zudem gibt sie der Bundesregierung u. a. den gesetzlichen Spielraum, schnell weitere Maßnahmen einzuleiten. Eine davon: Kohlekraftwerke, die bisher nur als Reserve vorgehalten wurden, wieder in Betrieb zu nehmen, sodass für die Stromproduktion weitestgehend kein Gas mehr eingesetzt muss. Nur eine der notwendigen Einsparungsmaßnahmen.
Moment ist die Versorgung gesichert und die Lage weniger angespannt. Ändert sich das, sind die privaten Haushalte sowie soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser in besonderem Maße geschützt. Allerdings muss und soll die weiterhin geltende Alarmstufe als klares Signal verstanden werden, den Gasverbrauch vorsorglich (weiter) zu reduzieren.
Kann auch ich einen Beitrag leisten, um die Gasversorgung zu sichern, und wenn ja, wie?
Nicht nur können, sondern SOLLEN. Mit der Alarmstufe sind alle Verbraucher – unabhängig ob Privathaushalte oder Unternehmen – aufgefordert, bestmöglich Energie zu sparen. Dazu kommt, dass wir uns JETZT auf den Winter 2023/24 vorbereiten müssen.
Denn: Je weniger wir verbrauchen, desto sicherer bleibt unsere Versorgung in den kommenden Monaten – so kann jeder von uns zumindest einen kleinen Beitrag leisten. Und dieser Beitrag, so führt uns Robert Habeck vor Augen, darf eigentlich nicht unterschätzt werden. Wenn alle mitmachen und die kleine Einsparung mal 41 Mio. gerechnet wird, mache es einen großen Unterschied.
Aber wie Gas und auch Strom sparen? Gar nicht so schwer. Schaut doch auf unserer Seite Energie sparen – richtig einfach, einfach richtig nach. Hier haben wir euch einigen Informationen und viele Tipps zusammengestellt.
Ersatzversorgung
Was muss ich jetzt tun?
Um sicherzustellen, dass mit deinem bisherigen Anbieter korrekt abgerechnet wird, lese schnellstmöglich deinen Zähler ab – am besten, sobald du die Kündigung bekommen hast. Notiere dir auch das Datum deiner Ablesung. Zählerstand und Datum teilst du uns ebenfalls mit.
Liegt deinem ehemaligen Lieferanten eine Einzugsermächtigung vor, widerrufe sie ihm gegenüber schriftlich. Hast du einen Dauerauftrag eingerichtet, kündige ihn bei deiner Bank.
Wieso springt medl automatisch ein?
Als Mülheimer Grundversorger sind wir gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn ein Lieferant ausfällt. Das nennt sich Ersatzversorgung und ist im sog. Energieversorgungsgesetz, genauer in § 38, geregelt. Die Informationen über den Ausfall erhalten wir direkt vom Netzbetreiber. So ist für dich sichergestellt, dass du lückenlos Gas erhältst. Zusätzlich schicken wir dir ein Anschreiben zu, dass dich darüber informiert.
Was bedeutet die Ersatzversorgung für mich?
Die Ersatzversorgung sichert dir die Gaslieferung für insgesamt 3 Monate. Hast du in dieser Zeit keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen, beliefern wir dich auch weiterhin. Dann allerdings in der sog. Grundversorgung. Wir empfehlen dir jedoch, aus der Ersatz- und Grundversorgung heraus in einen, zu deinem Verbrauch passenderen Tarif zu wechseln. Verschaff dir selber einen Überblick oder lass dich persönlich von deinem Kundenservice beraten.
Kann ich in einen anderen Tarif bei medl wechseln?
Auf jeden Fall! Wir empfehlen dir sogar, aus der Ersatz- und Grundversorgung heraus in einen, zu deinem Verbrauch passenderen Tarif zu wechseln. Verschaff dir selber einen Überblick oder lass dich persönlich von deinem Kundenservice beraten.
Abrechnung
Woran erkenne ich, ob ich Geld zurückbekomme oder nachzahlen muss?
Alle deine bisherigen Abschlagszahlungen werden mit den tatsächlichen entstanden Kosten für deine Versorgung gegenübergestellt.
Solltest du in der Zeile der Zwischensumme ein negatives Ergebnis vorfinden (z.B. -122,34€), dann hast du ein Guthaben.
Entsprechend besteht eine Forderung, wenn der Betrag in der Zwischensumme ein positive Ergebnis aufweist.
Wie und wo kann ich meine Rechnung bezahlen?
Im medl-Kundenservice-Center in der Burgstraße 1 kannst du deine Gasrechnung bezahlen. Noch besser und einfacher: Erteile uns eine Einzugsermächtigung.
Hat medl die 7 % Mehrwertsteuer für Gas berücksichtigt?
Du findest in deiner Rechnung zwei Steuersätze aufgeführt. Der Verbrauch vom 01.07.2022 bis zum 31.09.2022 wurde mit 19% versteuert und ab dem 01.10.2022 mit 7 %.
Was ist ein Abschlag?
Teilzahlung auf zu erwartende Verbrauchskosten auf das Jahr bezogen (Jahresverbrauchskosten). In der Regel zahlen Kunden den Abschlag erst nach Verbrauch, z. B. der Abschlag vom 01.07. ist für den Juniverbrauch.
Trotz variierender Verbräuche ist der Abschlag ein in der Jahresverbrauchsabrechnung festgesetzter Betrag. Du kannst diesen jederzeit im Kundenportal anpassen. Zur besseren Übersichtlichkeit kannst du ebenfalls jederzeit deinen aktuellen Zählerstand hinterlegen und eine Simulationsrechnung, die nicht bezahlt wird, anfordern.
Was habe ich bis jetzt an Abschlägen gezahlt?
Gleich auf der ersten Seite siehst du die Summe aller bisher geleisteten Zahlungen. Du siehst auch, bis zu welchem Datum, die geleisteten Zahlungen berücksichtigt wurden.
Wie kommt der neue Abschlag zustande?
Wir sind gesetzlich verpflichtet deinen Abschlag bedarfsgerecht, also entsprechend deinem Vorjahresverbrauch, zu ermitteln.
Ab wann muss ich den neuen Abschlag zahlen?
Der Abschlag wird in der Regel zur nächsten Abrechnungsperiode angepasst.
Auf der ersten Seite der Jahresverbrauchsabrechnung finden Sie den neu berechneten Abschlag sowie das Fälligkeitsdatum.
Was bedeutet "zuzüglich 1. Abschlag für Monat 07.2023, fällig am 01.08.2023"?
Für den 01.08. ergibt sich, je nachdem ob du ein Guthaben oder eine Forderung hast, ein neuer Abschlag.
Dieser Abschlag wird mit deinem Guthaben oder unserer Forderung verrechnet, so dass du einmalig am 01.08. einen abweichenden Betrag zahlst.
Wo finde ich meinen Verbrauch?
Direkt auf der ersten Seite im grauen Kasten.
Schau einfach in der Spalte “aktuelle Abrechnung“.
Wie wurde der Verbrauch ermittelt?
Anhand der angegebenen Zählerstände bzw. durch Schätzung der Zählerstände.
Schau auf der 2. Seite zur Abrechnung nach. Hier findest du Zählerstände und wie diese ermittelt wurden.
1) + 2) + 4) sind Angaben.
3) ist geschätzt.
Geschätzt wird immer auf Basis des Vorjahresverbrauchs, wenn vorhanden, und unter Einbeziehung der Wetterdaten, die wir vom Deutschen Wetterdienst bekommen.
Trotz Ablesung wird bis zum Stichtag am 30.06 geschätzt. Das ist eine normale Vorgehensweise, die jeder Energielieferant vornimmt, da wir nicht alle Ablesungen an einem Tag vornehmen können.
Wo steht die Zählernummer?
Du findest deine Zählernummer auf der 2. Seite und/oder 3. Seite zur Abrechnung.
Unterhalb der jeweiligen Energieart wir die Zählernummer als Messgerät ausgewiesen.
Wo finde ich die Zählerstände?
Auf der 2.Seite/3. Seite zur Abrechnung findest du die “Übersicht Ihrer Verbrauchsmengen”.
Hier sind alle erfassten Zählerstände aufgelistet.
Welcher Zeitraum wurde abgerechnet?
Der aktuelle Rechnungszeitraum erstreckt sich vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023.
Ich habe keine Zählerstände aufgenommen. Was jetzt?
Wir schätzen zunächst deinen Zählerstand und erstellen deine Jahresrechnung. Du kannst aber deine Zählerstände im Nachgang einreichen und wir korrigieren deine Rechnung.
Warum habe ich so einen hohen Verbrauch. Die Differenz meiner Zählerstände ist doch viel geringer.
Dein Gaszähler zählt in Kubikmeter (m³). Um deinen Verbrauch zu berechnen, wird die Differenz der Zählerstände mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Dies ergibt Ihren Verbrauch in kWh.
Weshalb wird Erdgas nicht in Kubikmetern (m³), sondern in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet?
Zur sicheren Gasversorgung, kann aus verschiedene Förderquellen Europas Erdgas bezogen werden. Verschiedene Förderquellen haben auch unterschiedliche Gasqualitäten.
Dies führt dazu, dass die gleiche Menge an Erdgas nicht immer dieselbe Menge an Energie bedeutet. Unter Berücksichtigung der Gasqualität sowie weiteren Einflüssen wie zum Beispiel Gastemperatur, Gasdruck oder geodätischer Höhe, ist es möglich, Erdgas einheitlich in Kilowattstunden (kWh) abrechnen zu können.
Wie erhält man den Umrechnungsfaktor?
Für die Berechnung des Umrechnungsfaktors multipliziert man den Brennwert (Maß für die enthaltene thermische Energie in einem Stoff) mit der Zustandszahl (die Zustandszahl besagt, in welchem Verhältnis das Gasvolumen im Normzustand verglichen mit dem Betriebszustand steht).
Was ist die Zustandszahl?
Die Zustandszahl fasst Gastemperatur, Gasdruck und die geodätische Höhe zusammen. Diese sind abhängig vom Wohnort. Diese Zahl wird zusammen mit dem Brennwert für die Berechnung des Gasverbrauchs in kWh benötigt.
Was ist der Brennwert?
Es ist das Maß für die Energie, die ein Rohstoff bei Verbrennung in bestimmten Bedingungen von sich gibt. Er wird regelmäßig gemessen.
Warum stehen immer wieder einzelne Abrechnungszeiträume mit teilweise geschätzten Zählerständen auf der Rechnung?
Gibt es im Jahresverlauf eine Preisänderung, Tarifwechsel, Zählerwechsel o. ä., teilt medl den Jahresverbrauch in mehrere Abrechnungszeiträume auf.
Jede Zählerstanderfassung wird ebenfalls separat dargestellt. In der Fußnote auf Seite zwei deiner Rechnung findest du die jeweilige Art der Erfassung (Selbstablesung, Ablesung durch Ableser und Schätzung).
Was bedeutet AP und GP?
Die Abkürzungen stehen für Arbeitspreis (AP) und Grundpreis (GP).
Der Arbeitspreis wird in Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) berechnet.
Wobei der Grundpreis die monatliche Zählergebühr ist.
Was ist der Arbeitspreis?
“Verbrauchspreis”; Preis, den du für die tatsächlich bezogene Energie bezahlst. Basis der Abrechnung ist immer kWh.
Was ist der Grundpreis?
Im Grundpreis werden alle Kosten zusammengefasst, die unabhängig vom Stromverbrauch sind.
Dazu gehören Netzentgelte, Kosten für den Betrieb der Zähler. Auch die Bereitstellung des Stroms wird darunter berechnet.
Warum wird der Zählerstand zum 31.12. geschätzt?
Zum 31.12. erscheint der Zählerstand auf Ihrer Rechnung, da sich hier die zu leistenden Netzentgelte ändern. Du kannst uns hier auch einen abgelesenen Zählerstand mitteilen, ansonsten wird der Zählerstand geschätzt.
In welchem Tarif bin ich eigentlich?
Deinen aktuellen Tarif findest du auch auf der 2. Seite zur Abrechnung. Unter dem Punkt Energiekosten findest du deinen Tarif.
Ich habe eine Nachzahlung. Kann ich das in Raten begleichen.
Bitte komm auf uns zu. Gerne vereinbaren wir eine Ratenzahlung mit dir.
Wo sehe ich die Kundennummer?
Du findest deine Kundennummer rechts oben auf der ersten Seite der Rechnung.
Unsere Kundennummer sind immer wie folgt aufgebaut: 999.999.999-1.
Wie erkenne ich das Vorher-Nachher einer Preisanpassung in meiner Rechnung?
Auf Basis deines Zählerstandes errechnen wir deine Verbräuche bis zur Preisanpassung und dann die danach. Dein Tagesdurchschnitt ist dabei maßgeblich. Die Vorher-Nachher-Verbräuche und -Kosten kannst du in deiner Jahresendabrechnung einfach nachvollziehen.
Was ist ein Messgerät in meiner Abrechnung?
Als Messgerät wird in der Rechnung dein Zähler bezeichnet.
Was ist eine Messstellennummer?
Der Netzbetreiber vergibt die Messstellennummer, mit der jede Messanlage und Messstelle eindeutig gekennzeichnet wird.
weitere Nummern bei der Verbrauchsübersicht:
Messlokations-ID: ist nicht die Zählernummer, sondern eine europaweit eindeutige ID für den jeweiligen Zähler (Hinweis: Energie kann grundsätzlich europaweit bezogen werden.). Die Zählernummer kann demgegenüber mehrfach vorkommen, weil diese vom Hersteller vergeben wird (unterschiedliche Hersteller = mehrfache Vergabe).
An- und Abmeldung
Was muss ich für eine An- und Abmeldung tun?
Für die An- und Abmeldung schicken wir dir gerne unsere vorbereiteten Karten zu.
Wir brauchen von dir darauf folgende Angaben: Zählernummer, Zählerstand, Kundennummer (soweit vorhanden), Adresse.
Du kannst deine Daten telefonisch unter 0208 4501 333 übermitteln oder im medl-Kundenservice-Center in der Burgstraße 1 vorbeikommen.
Was kostet Erdgas in Mülheim an der Ruhr?
Der Preis für Erdgas ist abhängig von der installierten Kesselleistung. Der Heizkessel deines Hauses sollte den Gegebenheiten des Wärmebedarfes entsprechend ausgelegt sein. Der Preis setzt sich aus einem monatlichen Grundpreis (abhängig von der Kesselleistung) und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde zusammen. Über die jeweiligen Preise kannst du dich in unserer Preisübersicht Erdgas informieren.
Wo erfahre ich, ob in meiner Straße eine Gasleitung vorhanden ist?
Genaue Informationen über die Verfügbarkeit von Erdgas in deiner Straße erhältst du unter der Telefonnummer 0208 4501 0 oder besuche uns in der Burgstraße 1.
Installation & Wartung
Wie bekomme ich einen Gaszähler?
Setz dich mit deinem Vertragsinstallationsunternehmen in Verbindung. Dieses vereinbart mit uns einen Termin zur Zählerstellung.
Wie oft und von wem sollte die Heizungsanlage überprüft werden?
Du solltest deine Anlage einmal im Jahr durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten lassen.
Wie oft sollten Gasleitungsanlagen im Haushaltsbereich überprüft werden?
Wir empfehlen dir, die Überprüfung deiner Gasleitungsanlage alle 12 Jahre vornehmen zu lassen.
Wer ist für meine Gasinneninstallationen und Leitungsanlagen zuständig?
Der Hausanschluss bis zur Hauptabsperreinrichtung sowie der Gaszähler und das Hausdruckregelgerät befinden sich im Eigentum der medl. Die verlegte Gasleitungsanlage vom Hausanschluss bis in die Gasgeräte gehört dir. Als Eigentümer, Nutzer oder Betreiber dieser Gasleitungsanlagen und der Gasgeräte bist du dafür verantwortlich, die Anlagen bestimmungsgemäß zu betreiben und instandzuhalten.
Wer ist mein zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister?
Die Kehrbezirkseinteilung ist straßenweise geordnet und unterliegt Änderungsmodalitäten. Hier findest du ein Verzeichnis aller Bezirksschornsteinfeger: Schornsteinfeger-Suche auf der Webseite des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen.
Bis zu welcher Nennwärmebelastung kann ich Kondensat aus Brennwertgeräten in das öffentliche Kanalnetz der Stadt Mülheim an der Ruhr einleiten?
Wo kann ich mich über moderne Gasgeräte informieren?
In unserer Zentrale in der Burgstraße 1 kannst du dich ausführlich und in Ruhe beraten lassen.
Informationen erhältst du unter der Telefonnummer 0208 4501 0 oder bei einem unserer Vertragsinstallationsunternehmen.
Störungen
Wie riecht Erdgas?
Wen informiere ich bei einer allgemeinen Störung meiner Gasanlage?
Bei Gasgeruch oder Störung deiner Gasanlage wähle bitte umgehend folgende Telefonnummer:
(Gas-Störmeldenummer)
0208 4501 222
Ruf im Notfall bitte die Polizei 110 oder die Feuerwehr 112.
Verhalten bei Gasgeruch
Du kannst die Verhaltensregeln auch hier herunterladen.
Wen informiere ich bei einer allgemeinen Störung meiner Stromanlage?
Die Firma Westnetz ist der zuständige Strom-Netzbetreiber für Mülheim an der Ruhr.
Bitte melde deine Stromstörung und deinen Stromausfall an WESTNETZ unter folgender Rufnummer:
(WESTNETZ Rufnummer)
0800 411 22 44
Näheres zu Störungen und geplante Abschaltungen des Stromnetzes findest du auf den Internetseiten von westnetz.
Ruf im Notfall bitte die Polizei 110 oder die Feuerwehr 112.
Wo gibt es zur Zeit Störungen der Stromversorgung?
Hier findest du eine Übersichtskarte auf der du sehen kannst, in welchem Gebiet es eventuell zu Störungen kommt.
Wärme
Was beinhaltet der Wärmepreis?
Den Jahresgrundpreis, den Arbeitspreis und den Verrechnungspreis:
Der Jahresgrundpreis dient zur Abdeckung der Personal- und Kapitalkosten in € je Kilowatt Anschlusswert. Der Arbeitspreis dient zur Abdeckung der Brennstoffkosten in Cent je Kilowattstunde. Der Verrechnungspreis dient zur Abdeckung der Kosten für Zähler, Messung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs.
Verbraucherinformationen zur Abrechnung gemäß FFVAV
Möglichkeiten zur Einsparung von Energie nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FFVAV
Wenn du dich über deine Möglichkeiten zur Einsparung von Energie und Senkung deiner Energiekosten informieren möchtest, kannst du dich an die Verbraucherzentrale Bundesverband (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17,10969 Berlin, Telefon: 030 258000, E-Mail: info@vzbv.de, https://www.vzbv.de/) oder die Bundesstelle für Energieeffizienz (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-0, E-Mail: poststelle@bafa.bund.de, https://www.bfee-online.de/) sowie an die Verbraucherzentralen oder Energieagenturen der Länder wenden.
Beschwerdeverfahren Messung nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 FFVAV
Bei Beschwerden in Zusammenhang mit der Messung deines Verbrauchs kannst du eine Prüfung deines Zählers durch die Eichbehörde verlangen.
Informationen hierzu erhältst du beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (Hugo-Eckener-Str. 14, 50829 Köln, Telefon: 0221 59778 10888, E-Mail: poststelle.direktion@lbme.nrw.de, https://www.lbme.nrw.de/).
An einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
Zähler ablesen
Warum muss ich meinen Zähler ablesen?
Du brauchst immer dann einen aktuellen Zählerstand, wenn eine Rechnung erstellt wird (z. B. die Jahresverbrauchsabrechnung oder die Schlussrechnung bei einem Umzug oder Anbieterwechsel) oder du deinen Abschlag anpassen möchtest (z. B. bei Preiserhöhungen oder bei höherem Verbrauch durch geänderte Lebensgewohnheiten).
Welche Informationen braucht ihr, medl?
Neben deinem Namen und/oder der Kundennummer benötigen wir die Zählernummer, das Datum des Ablesetags sowie den Zählerstand bei Gas in m³ und bei Strom in kWh ohne Nachkommastellen.
Wo finde ich meinen Zähler?
In der Regel befinden sich die Zähler in sog. Zählerschränken im Keller oder Hausflur eines Gebäudes. Es kann aber auch vorkommen, dass sie sich im Treppenhaus vor oder sogar direkt in deiner Wohnung befinden.
Welcher Zähler ist meiner?
Erkennen kannst du deinen Zähler anhand der Zählernummer, die du u. a. auf deinem Wohnungsübergabeprotokoll, Vertrag oder der letzten Rechnung von uns findest.
Welche Zählerarten gibt es und wie unterscheide ich sie?
Grundsätzlich gibt es Strom- und Gaszähler. Ältere Modelle lassen sich schnell anhand ihres Gehäuses unterscheiden: Während der Gaszähler ein heller, oft metallener Kasten mit zwei Zugangsrohren und einem Sichtfenster ist, ist der Stromzähler an seinem schwarzen Gehäuse erkennbar. Neuere Modelle bestehen inzwischen aus hellem Plastik.
Fällt die Optik als Erkennungsmerkmal weg, hilft ein Blick auf die Maßeinheit am Zähler: Der Gasverbrauch wird in Kubikmeter (m³) erfasst, Strom dagegen in Kilowattstunden (kWh) oder, bei Wärmestrom, in Megawattstunden (MWh).
Zur Sicherheit: Vergleiche die Zählernummer mit deiner letzten Rechnung!
Wie lese ich den Zähler richtig ab?
Den Zählerstand kannst du bei mechanischen (analogen) Geräten am rollenden Zählwerk ablesen oder bei elektronischen auf der Digitalanzeige. Aufschreiben musst du bei allen nur die Zahlen vor dem Komma.
Bei elektronischen Zählern werden oftmals mehrere Zählerstände nacheinander angezeigt. Für die Ablesung ist nur der Gesamtbezug wichtig. Achte auf den sog. OBIS-Code in der Anzeige. Lautet dieser „1.8.0“, zeigt der Zähler dir deinen aktuellen Stand an.
Die Zählernummer findest du in der Regel im unteren Bereich des Zählers, oft -aber nicht immer – bei einem Barcode platziert.
Wie du deinen Zähler Schritt für Schritt abliest, erklären wir dir hier.
Wie übermittle ich euch meinen Zählerstand?
Einfach und bequem online über das Kundenportal. Du kannst uns aber auch gerne eine E-Mail schreiben, anrufen oder via Facebook eine Nachricht schicken.
Bei der Jahresverbrauchsabrechnung schicken wir dir ansonsten vorher eine Ablesekarte, die du kostenlos an uns zurückschicken kannst. Zusätzlich findest du im Schreiben einen QR-Code, den du mit deinem Smartphone abscannen kannst und nur noch den Zählerstand eingeben brauchst. Fertig!
Dabei das Datum des Ablesetags nicht vergessen!
Wenn noch watt is -
meldeste dich einfach:
Mandy Braun
Teamleiterin Kundenservice
Jörg Abel
Nadine Beyer-Klostermann
Funda Cevik
Björn Müllenhoff
Manfred Thiemann
Außendienst