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Energiepreisbremsen
Erfahre hier alles rund um das Thema Preisbremsen.
Du gehörst zu den Kunden, die trotz Entlastung durch die Preisbremse einen höheren Abschlag bezahlen? Dann hat das folgende Gründe: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dein Abschlag für das laufende Verbrauchsjahr neu berechnet werden muss, bevor die Preisbremse angewendet werden kann. Bekommst du deine Abrechnung im Sommer werden so nachträglich die Abschläge erhöht (– das zahlst du natürlich nicht nach). Dazu kommt in deinem Fall, dass dein Preis bis zum Jahresende teilweise unter den gedeckelten Preisen lag. Dadurch ist dein neuer Abschlag nun höher, als er tatsächlich sein müsste. Das wird wiederum bei der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Denn: du zahlst nur das, was du auch tatsächlich verbrauchst. Eine ausführlichere Erklärung findest du in der FAQ Warum steigt bei mir der Abschlag, obwohl der Staat mit den Preisbremsen entlasten will??
Ab wann gelten die Energiepreisbremsen?
Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
- Strom auf 40 Cent/kWh brutto
- Gas auf 12 Cent Cent/kWh brutto und
- Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh brutto.
Die Verbrauchsprognose hat der Netzbetreiber auf Basis der zurückliegenden Verbräuche erhoben. Für jede weitere Kilowattstunde ist der tariflich vereinbarte Arbeitspreis zu zahlen. Dies gilt für Privatkunden sowie für Unternehmen, deren jährlicher Stromverbrauch unter 30.000 kWh und/oder Gas- bzw. Fernwärmeverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.
Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh/Jahr bzw. Gas- oder Fernwärmeverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh wird der Strompreis bei 13 Cent/kWh netto gedeckelt resp. der Gas- oder Wärmepreis auf 7 Cent/kWh netto bzw. 7,5 Cent/kWh netto. Allerdings nur für 70 % des Verbrauchs! Für den darüber liegenden Energiebedarf zahlen auch Unternehmen den vertraglich vereinbarten Preis.
Wichtig zu wissen: Der Energiepreis wird nur gedeckelt, wenn der jeweilige Arbeitspreis ab März 2023 über den festgelegten Werten pro kWh liegt.
Ab wann zahle ich denn einen geringeren Abschlag?
Mit deinem März-Abschlag, den wir im April einziehen, bezahlst du erstmals den bezuschussten Abschlag. Auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 vergessen wir nicht! Diese werden ebenfalls mit dem März-Abschlag verrechnet.
Bitte beachte, dass es aufgrund bestimmter Konstellationen zu einem höheren Abschlag kommen kann. Trifft das bei dir zu, spürst du die Entlastung erst bei der Jahresverbrauchsabrechnung. Die ausführliche Erklärung findest du in der FAQ “Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vorher?”.
Warum steigt bei mir der Abschlag, obwohl der Staat mit den Preisbremsen entlasten will?
Bei der letzten Preisanpassung zum 01.01.2023 wurde bei vielen von euch der Abschlag nicht angepasst. Betroffen sind alle von euch, die im Sommer ihre Jahresverbrauchsabrechnung bekommen. Ihr habt bisher Abschläge auf Basis eurer alten, zuweilen bedeutend günstigeren Preise gezahlt. Das heißt, euer Abschlag war zwei Monate (teilweise viel) zu gering.
Das war jedoch nicht bezweckt. Denn der Grund für die nicht erfolgte Abschlagsanpassung liegt darin, dass wir zu Jahresbeginn davon ausgegangen sind, im Februar Anschreiben verschicken zu können, die direkt die Entlastungen durch die Preisbremse berücksichtigen. Das Ziel war es, euch nicht doppelt aufzuschrecken.
Wichtig: Diese Abschläge gelten nur bis zum 30.06.2023, weil im Anschluss die Jahresverbrauchsabrechnung gestellt wird. Dabei ist es denkbar, dass es Rückerstattungen geben könnte.
Enthält das Anschreiben zur Abschlagsmitteilung eine Preiserhöhung?
Die Abschlagsanpassung ist keine Preiserhöhung! Mit den versandten Anschreiben informieren wir euch gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die Entlastungen durch die Preisbremse. Das Gesetz sieht vor, dass die Energieversorger die Kunden bis Mitte März darüber in Kenntnis setzen müssen.
Das Schreiben von uns ist keine Preisanpassung, sondern die gesetzlich vorgesehene Information. Allerdings enthält es bei einigen von euch zudem eine Abschlagsanpassung auf Basis der Preiserhöhung, die zum 01.01.2023 erfolgt ist.
Warum ist die Abschlagsinformation im Februar nicht erfolgt?
Da die Berechnung der Abschläge unter Berücksichtigung der Preisdeckel äußerst komplex ist, war die Umsetzung für die Systemprogrammierer enorm schwierig und hat sich immer wieder nach hinten geschoben.
Dazu kommt eine nicht verbraucherfreundliche Berechnungsgrundlage, die vorsieht, dass die Energieversorger die Abschläge für das gesamte Verbrauchsjahr mit den zum 01.03.2023 geltenden Preise neu berechnen mussten, bevor die Preisbremsen angewendet werden durften. Nicht berücksichtigt wurde dabei – zum Nachteil aller mit Verbrauchsabrechnung in der Jahresmitte – dass bis Ende Dezember andere Preise gültig waren.
Werde ich nicht entlastet?
Selbstverständlich werden alle von euch entlastet. Denn erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung stehen die tatsächlichen Verbräuche fest und ihr bezahlt nur das, was ihr auch wirklich verbraucht habt. Eure Entlastung bleibt dabei in voller Höhe gleich. Das Gute: Liegt euer tatsächliche Verbrauch unter der Prognose, fällt eure Entlastung sogar höher aus. Verbraucht ihr jedoch mehr als prognostiziert, wird es teurer.
Auch gut: Bei der Verbrauchsgrundlage sind weder die Einsparmaßnahmen berücksichtigt noch – beim Heizen – das warme Wetter, das die Verbräuche erfahrungsgemäß von allein senkt.
Ich bin Mieter. Gelten die Energiepreisbremsen auch für mich?
Wurden deine Nebenkosten in 2022 bereits erhöht, musst du vielleicht nicht auf die Abrechnung warten. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die monatliche Betriebskostenvorauszahlung unverzüglich um den reduzierten Abschlag anzupassen. Ausnahme: Die Veränderung der Vorauszahlung liegt unter 10 %.
Dasselbe gilt auch für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wie berechnet sich denn der geringere Strompreis ab März 2023?
Mit der Strompreisbremse reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 138 Euro*, also 16 Euro weniger, was sich im Laufe eines Jahres auf 192 Euro Ersparnis summiert.
Du willst es genauer wissen? Berechne deine Entlastung einfach selber.
* ohne Grundpreis
Wie berechnet sich denn der geringere Gaspreis ab März 2023?
Mit der Gaspreisbremse reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 227 Euro*, also 107 Euro weniger, was sich im Laufe eines Jahres auf 1.284 Euro Ersparnis summiert.
Du willst es genauer wissen? Berechne deine Entlastung einfach selber.
* ohne Grundpreis
Wie berechnet sich denn der geringere Fernwärmepreis ab März 2023?
Verdeutlichen wir die Entlastung hier ebenfalls am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts mit einem Fernwärmeverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr, was 1.667 kWh pro Monat entspricht. Gehen wir davon aus, dass dieser Beispielhaushalt im November 2022 eine Fernwärmepreiserhöhung hatte. Seitdem kostet die Kilowattstunde 17 Cent brutto, sodass der Beispielhaushalt monatlich 284 Euro* für Gas zahlt.
Mit der Fernwärmepreisbremse reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 216 Euro*, also 68 Euro weniger, was sich im Laufe eines Jahres auf 816 Euro Ersparnis summiert.
* ohne Grundpreis
Bezieht die Strompreisbremse auch Wärmestrom ein?
Gelten die Preisbremsen auch für die Grund- und Ersatzversorgung?
Wird der Grundpreis auch gedeckelt?
ABER: Wir Energieversorger sind vom Gesetzgeber aufgefordert, den Grundpreis auf dem Niveau von September 2022 beizubehalten. Ändern sich allerdings Bestandteile wie Netz- oder Messentgelte oder auch staatlich erhobene Bestandteile dürfen wir den Grundpreis anpassen.
Was muss ich tun, damit die Preisbremse bei mir wirksam wird?
Nichts: Wir berechnen auf Basis der vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchswerte den bezuschussten Anteil von 80 % und passen deinen Abschlag entsprechend an.
Bitte beachte, dass es aufgrund bestimmter Konstellationen zu einem höheren Abschlag kommen kann. Trifft das bei dir zu, spürst du die Entlastung erst bei der Jahresverbrauchsabrechnung. Die ausführliche Erklärung findest du in der FAQ “Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vorher?”.
Soll ich zum 01.03.2023 einen aktuellen Zählerstand angeben?
Wie erfahre ich, welcher Jahresverbrauch für mich prognostiziert wurde und wie hoch mein neuer Abschlag ist?
Was ist die Jahresverbrauchsprognose? Wie wurde sie erhoben?
Wird der Stromverbrauch von einem intelligenten Messsystem erfasst, wird der tatsächliche Jahresverbrauch von 2021 herangezogen.
Warum wird der Preis für meinen gesamten Verbrauch nicht gedeckelt?
Ich bin erst kürzlich zu medl gewechselt. Woher kennt ihr meinen Verbrauch?
Ich bin in 2022 umgezogen. Wie wurde mein Verbrauch prognostiziert?
Ich habe einen neuen Zähler bekommen. Wie wurde mein Verbrauch prognostiziert?
Lohnt sich Energiesparen überhaupt noch?
Auf jeden Fall! Denn es werden nur 80 % deines bisherigen Verbrauchs bezuschusst. Für jede weitere Kilowattstunde Strom, Erdgas oder Fernwärme zahlst du den vollen, teureren Preis. Bei jeder weniger verbrauchten Kilowattstunde sparst du den vollen Preis allerdings ein – und nicht den gedeckelten. Liegst du dabei unter dem prognostizierten Jahresverbrauch, wird das bei der Jahresrechnung berücksichtigt und verrechnet. Dass sich das richtig lohnt, kannst du an den Rechenbeispielen zur Strompreisbremse oder Gas- bzw. Wärmepreisbremse erkennen.
Was ist, wenn ich einen höheren oder einen niedrigeren Verbrauch, als prognostiziert, habe?
Hast du einen höheren Verbrauch, dann bezahlst du für jede Kilowattstunden Strom, Gas oder Fernwärme den vollen, tariflich festgelegten Preis.
Darf medl in 2023/2024 die Preise anpassen?
Tarifinformationen
Wir möchten, dass du weiterhin mit einer zuverlässigen Versorgung zu fairen Preisen rechnen kannst. Deshalb passen wir unsere Tarife so an, dass du deine Kosten für Strom und Gas sicher im Griff hast.
Was ist das – die Dezember-Soforthilfe?
Die Dezember-Soforthilfe ist eine einmalige finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln für Haushaltskunden sowie Unternehmen und Einrichtungen (Ausnahme: Industrie und größere Gewerbekunden). Der Staat übernimmt ein Zwölftel des Gas- und Wärmeverbrauchs und entlastet uns Verbraucher schnell und pragmatisch, indem wir im Dezember keinen Abschlag zahlen. So sollen die in 2022 gestiegenen Heizkosten abgefedert und die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse überbrückt werden.
Basis für die Berechnung des Betrags ist unser im September prognostizierter Gasverbrauch für das Jahr. Dieser kWh-Wert wird mit dem Bruttoarbeitspreis von Dezember malgenommen. Auch der Grundpreis wird nicht vergessen, sondern durch zwölf geteilt und dazugezählt.
Für Fernwärmekunden gilt: der Septemberabschlag wird mit einem gesetzlich festgelegten Faktor von 120 % malgenommen. Das soll die Entwicklung des Wärmepreisabschlags von September bis Dezember widerspiegeln.
Bekomme ich die Dezember-Soforthilfe?
Alle privaten Haushalte, die Erdgas beziehen oder fernwärmeversorgt sind, erhalten automatisch die Soforthilfe. Ebenso kleinere und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen.
Haben Unternehmen Anspruch auf die Soforthilfe?
Ebenso wie Privathaushalte erhalten kleinere und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch die Soforthilfe.
Größere Unternehmen und Einrichtungen haben ggfs. auch Anspruch auf die Soforthilfe, wenn sie die Voraussetzungen in § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) erfüllen. Dazu müssen sie bis zum 31.12.2022 das verlinkte Antragsformular für die Soforthilfe ausfüllen und per E-Mail an energieabrechnung@medl.de senden.
Muss ich etwas tun, um die Dezember-Soforthilfe zu bekommen? Wenn ja, was?
Das kommt darauf an, wie du uns deine Abschläge zukommen lässt. Hast du uns eine Einzugsermächtigung gegeben, überweist du monatlich den Abschlag oder bezahlst bei uns bar vor Ort, musst du nichts machen.
Hast du einen Dauerauftrag für deinen Abschlag eingerichtet, musst du den Auftrag für Dezember pausieren.
Hast du den Dezemberabschlag bereits überwiesen oder den Dauerauftrag nicht gestoppt, hast du deinen Anspruch selbstverständlich nicht verloren. Wir ziehen ihn dann bei der Jahresverbrauchsabrechnung von der Gesamtsumme ab.
Also zahlt der Staat mein Gas / meine Fernwärme im Dezember?
Nein, der Staat zahlt dir nicht deinen tatsächlichen Verbrauch im Dezember. Er zahlt auch nicht deinen realen Dezember-Abschlag. Dieser kann durchaus höher oder niedriger sein.
Die Dezember-Soforthilfe wird umgangssprachlich Dezember-Abschlag genannt, weil dein Abschlag im Dezember für dich ausgesetzt wird. Der Staat zahlt stattdessen ein Zwölftel deines prognostizierten Verbrauchs. Der Dezember wurde deshalb ausgewählt, weil der im Dezember geltende Preis für alle Verbraucher sicherstellt, dass die Preisanstiege in 2022 in Gänze berücksichtigt werden.
Infolgedessen raten wir euch davon ab, im Dezember die Heizung besonders hochzudrehen. Denn: Verbrauchst du mehr als angenommen, musst du aufgrund des Mehrverbrauchs eventuell am Ende des Verbrauchsjahres nachzahlen. Umgekehrt lohnt sich Energie sparen! Verbrauchst du (auch im Dezember) weniger, bleibt die Soforthilfe trotzdem gleich und deckt einen größeren Teil deiner Jahresrechnung als angenommen.
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt bei der staatlichen Soforthilfe?
Was ist überhaupt ein Abschlag?
Der Abschlag ist keine Abrechnung eines tatsächlichen Verbrauchs. Er ist immer nur eine Vorauszahlung auf einen prognostizierten Energieverbrauch. Dabei orientieren wir uns an deinem Vorjahresverbrauch.
Abgerechnet wird am Ende eines Verbrauchsjahres. Erst dann können wir sehen, wie viel Energie wir dir wirklich geliefert haben und berechnen können. Die Vorauszahlungen, der sog. Abschlag, den wir verrechnen, erleichtert dir so die Zahlung deiner Jahresrechnung.
Dadurch kommt auch das Guthaben oder die Nachzahlung zustande: Hast du weniger verbraucht als angenommen, hast du ein Guthaben; hast du mehr verbraucht, musst du den Differenzbetrag ausgleichen. Deswegen empfehlen wir dir auch, dein Verbrauchsverhalten im Laufe des Jahres zu beobachten und, wenn notwendig und möglich, deinen Abschlag anzupassen.
Wichtig: Für eine ordentliche Abrechnung benötigen wir immer euren aktuellen Zählerstand.
Was ist denn mit der Gaspreisbremse? Wann kommt sie?
Die Gaspreisbremse, Teil zwei der Entlastungen, durch die der Gaspreis gedeckelt wird, tritt im März 2023 in Kraft und gilt rückwirkend für Januar und Februar. Sobald sie final ausgestaltet ist, informieren wir euch selbstverständlich auch hierüber.
Warum sind Strom und ganz besonders Gas überall so teuer?
Da Russland die zugesagten Liefermengen nicht eingehalten hat, mussten und müssen die notwendigen Mengen zur Befüllung unserer Gasspeicher zu viel höheren Preisen eingekauft werden. Allein hier hat sich der Erdgaspreis im Großhandel in den letzten 12 Monaten verzehnfacht, wodurch der Beschaffungspreis für Gas enorm ansteigt.
Nicht zuletzt durch den milden Winter hat sich die Lage an den Energiebörsen entspannt. Ob wir schon von einer Trendwende sprechen können, lässt sich im Moment nicht sagen. Wir müssen uns jetzt – erstmals ganz ohne günstiges Erdgas aus Russland – auf den Winter 2023/24 vorbereiten.
Senkt medl beim Gaspreis die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuersenkung geben wir selbstverständlich vollumfänglich an euch weiter. Unser medlGrüngas-Tarif sowie die Grund- und Ersatzversorgung sind auf unserer Webseite bereits mit 7 % ausgezeichnet.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Diese weitere Umlage auf den Gaspreis soll die Kosten für die Einspeicherung von Gas decken, die durch die gesetzliche Vorgabe der Speicherfüllstände entstehen. Diese können nicht allein über die vertraglich vereinbarten Mengen zwischen Importeur und Energieversorger gesichert werden. Infolgedessen kauft Trading Hub Europe (THE) – verantwortlich für die Gasspeicherfüllstände, u. a. selbst ebenfalls Gas ein.
Die Gasspeicherumlage soll genau diese Kosten decken und ist mit 0,07 Cent brutto pro Kilowattstunde (0,059 Cent/kWh) bedeutend geringer als die inzwischen gekippte Gasbeschaffungsumlage. Da die Kosten für die Beschaffung variieren, kann die Gasspeicherumlage alle 3 Monate angepasst werden.
Profitiert medl von der neuen Gasumlage?
Nein, wir verdienen nichts an oder mit diesen Umlagen. Wir erheben die Umlagen im Auftrag des Gesetzgebers und leiten sie dann entsprechend ab.
Ab wann wird mein Gaspreis angepasst?
Die Preisänderungen für deinen Erdgastarif, auch im Kombitarif, aufgrund der neu geschaffenen sowie erhöhten Umlagen gelten ab dem 01.10.2022.
Bezüglich der umsatzsteuerlichen Handhabung des Erdgaspreises verfolgen wir selbstverständlich die Diskussion. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ein Ergebnis noch nicht verabschiedet. Wir versichern, dass wir die entsprechenden Vorgaben unaufgefordert umsetzen werden.
Bitte beachte, dass die Neukunden-Preise auf unserer Erdgas-Tarifseite auf dem jetzt gültigen Stand vom 01.10.2022 sind.
Wie erkenne ich das Vorher-Nachher einer Preisanpassung in meiner Rechnung?
Auf Basis deines Zählerstandes errechnen wir deine Verbräuche bis zur Preisanpassung und dann die danach. Dein Tagesdurchschnitt ist dabei maßgeblich. Die Vorher-Nachher-Verbräuche und -Kosten kannst du in deiner Jahresendabrechnung einfach nachvollziehen.
Muss ich meinen aktuellen Zählerstand selbst melden?
Nein. Wir ermitteln deinen aktuellen Zählerstand für dich rechnerisch. Wenn du möchtest, kannst du deinen Zählerstand natürlich trotzdem selbst ablesen und ihn per E-Mail oder über dein Kundenservicekonto unter www.medl.de/kundenportal an uns weitergeben.
Bei einer Preisanpassung empfehlen wir dir, zum Stichtag deinen Zähler abzulesen und uns den Stand im Kundenportal zu übermitteln.
Wird mein Strompreis angepasst?
Aktuell nicht. Dein Stromtarif, auch im Kombitarif, gilt seit dem 01.07.2022.
Zuletzt wurde durch den Wegfall der EEG-Umlage der Arbeitspreis für Strom um 4,43 Cent/kWh brutto (3,723 Cent/kWh netto) gesenkt. Diese Entlastung berücksichtigen wir selbstverständlich bei kommenden Jahresverbrauchsabrechnungen.
Die Neukunden-Preise auf unserer Grünstrom-Tarifseite sind bereits auf dem aktuellen Stand.
Gibt es einen günstigeren Strom-, Erdgas- oder Kombitarif für mich?
Du hast als Bestandskunde den aktuell günstigsten Tarif bei uns. Eine Ersparnis durch einen Tarifwechsel ist derzeit nicht möglich. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir dich gern. Wichtig zu wissen für dich: Dein neuer Tarifpreis liegt auch nach der Preisanpassung weiter unter den Bestplatzierten aller gängigen Vergleichsportale. Wenn du magst, überzeug dich selbst davon.
Lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Energieversorger?
Nein, das hat die Erfahrung der letzten Monate gezeigt und daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Zwar versprechen momentan einige Anbieter beispielsweise Bonuszahlungen bei einem Wechsel zu ihnen, aber dadurch werden nur die viel höheren Tarifkosten versteckt. Es ist auch damit zu rechnen, dass weitere Lockangebote und Preiserhöhungen wie Pilze aus dem Boden schießen werden oder weitere Billiganbieter wie gas.de in die Knie gehen werden. All das kann dir bei und mit uns nicht passieren. Wichtig zu wissen für dich: Unsere aktuellen Preisanpassungen für Strom und Gas sind langfristig angelegt. Statt ständig neuer Erhöhungen, bieten wir dir einen planbaren und fairen Preis, mit dem du genauso sicher rechnen kannst wie mit deiner zuverlässigen Energieversorgung.
Kann es bei medl auch passieren, dass ich plötzlich ohne Strom- / Gasvertrag dastehe?
Das ist vollkommen ausgeschlossen. Bei uns ist deine Strom- und Gasversorgung jetzt und in Zukunft zu 100% abgesichert. Anders als die so genannten Discounter kaufen wir unsere Energiemengen langfristig ein und können uns daher nicht kurzfristig am Markt verspekulieren. Durch unsere moderate Preisanpassung sorgen wir für noch mehr Stabilität und als Grundversorger für Gas stehen wir ohnehin für eine stabile und verlässliche Versorgung.
Kann ich meinen Strom- / Gasvertrag vorzeitig kündigen?
Ja, du kannst aufgrund der Preisanpassung und gemäß unserer AGB deinen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Allerdings kannst du momentan nicht mit einer Ersparnis durch einen Anbieterwechsel rechnen. Wir beraten dich gern persönlich unter 0208 4501 333.
Wie werden sich die Strom- und Gaspreise allgemein weiter entwickeln?
Versorgungssicherheit
Täglich aktuelle Informationen zur Lage unserer Gasversorgung findet ihr auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Wie sicher ist meine Versorgung mit Gas?
Aktuell ist die Gasversorgung in Deutschland gesichert! Auch die Lage ist weniger angespannt. Die gesetzlichen Speicherstände sind für Februar übererfüllt. Das ist nicht zuletzt auf den milden Winter zurückzuführen.ABER: Wir müssen uns jetzt auf den kommenden Winter 2023/24 vorbereiten.
Deswegen heißt es weiterhin: Wir müssen unseren Gasverbrauch reduzieren. Nicht vergessen: Allein die Raumtemperaturen durchgängig um 1 Grad zu senken, spart bereits 6 Prozent Gas ein.
Denn trotz der Entspannungen an den Energiebörsen ist (noch) nicht auszuschließen, dass sich die Beschaffungspreise für Erdgas in diesem Jahr doch erhöhen.
Was ist das – der Notfallplan Gas; und welche Auswirkungen hat er für mich?
Der Notfallplan Gas dient dazu, dass verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, um für eine sichere Gasversorgung zu sorgen. Er definiert 3 Eskalationsstufen – die Frühwarn-, die Alarm- und die Notfallstufe, nach denen Marktakteure, wie Gasversorger, also wir, oder Betreiber von Gasleitungen, und im letzten Schritt der Staat im vorgegebenen Maße tätig werden müssen.
Seit der Frühwarnstufe wird die Lage in Gesamtdeutschland engmaschig beobachtet, in dem u. a. die Marktakteure regelmäßig ihre Einschätzung an den Krisenstab des Bundeswirtschaftsministeriums geben. Damit wurde die Kommunikation verstärkt und die Wege vereinfacht.
In der Alarmstufe, in der wir uns seit dem 23.06.2022 befinden, werden diese Aktivitäten intensiviert. Zudem gibt sie der Bundesregierung u. a. den gesetzlichen Spielraum, schnell weitere Maßnahmen einzuleiten. Eine davon: Kohlekraftwerke, die bisher nur als Reserve vorgehalten wurden, wieder in Betrieb zu nehmen, sodass für die Stromproduktion weitestgehend kein Gas mehr eingesetzt muss. Nur eine der notwendigen Einsparungsmaßnahmen.
Moment ist die Versorgung gesichert und die Lage weniger angespannt. Ändert sich das, sind die privaten Haushalte sowie soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser in besonderem Maße geschützt. Allerdings muss und soll die weiterhin geltende Alarmstufe als klares Signal verstanden werden, den Gasverbrauch vorsorglich (weiter) zu reduzieren.
Kann auch ich einen Beitrag leisten, um die Gasversorgung zu sichern, und wenn ja, wie?
Nicht nur können, sondern SOLLEN. Mit der Alarmstufe sind alle Verbraucher – unabhängig ob Privathaushalte oder Unternehmen – aufgefordert, bestmöglich Energie zu sparen. Dazu kommt, dass wir uns JETZT auf den Winter 2023/24 vorbereiten müssen.
Denn: Je weniger wir verbrauchen, desto sicherer bleibt unsere Versorgung in den kommenden Monaten – so kann jeder von uns zumindest einen kleinen Beitrag leisten. Und dieser Beitrag, so führt uns Robert Habeck vor Augen, darf eigentlich nicht unterschätzt werden. Wenn alle mitmachen und die kleine Einsparung mal 41 Mio. gerechnet wird, mache es einen großen Unterschied.
Aber wie Gas und auch Strom sparen? Gar nicht so schwer. Schaut doch auf unserer Seite Energie sparen – richtig einfach, einfach richtig nach. Hier haben wir euch einigen Informationen und viele Tipps zusammengestellt.
Aktuelle Infos zur Ersatzversorgung
Was muss ich jetzt tun?
Liegt deinem ehemaligen Lieferanten eine Einzugsermächtigung vor, widerrufe sie ihm gegenüber schriftlich. Hast du einen Dauerauftrag eingerichtet, kündige ihn bei deiner Bank.
Wieso springt medl automatisch ein?
Was bedeutet die Ersatzversorgung für mich?
Kann ich in einen anderen Tarif bei medl wechseln?
Abrechnung
Wo kann ich meine Gasrechnung bezahlen?
Wie erkenne ich das Vorher-Nachher einer Preisanpassung in meiner Rechnung?
Auf Basis deines Zählerstandes errechnen wir deine Verbräuche bis zur Preisanpassung und dann die danach. Dein Tagesdurchschnitt ist dabei maßgeblich. Die Vorher-Nachher-Verbräuche und -Kosten kannst du in deiner Jahresendabrechnung einfach nachvollziehen.
Weshalb wird Erdgas nicht in Kubikmetern (m³), sondern in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet?
An- und Abmeldung
Was muss ich für eine An- und Abmeldung tun?
Wir brauchen von dir darauf folgende Angaben: Zählernummer, Zählerstand, Kundennummer (soweit vorhanden), Adresse.
Du kannst deine Daten telefonisch unter 0208 4501 333 übermitteln oder im medl-Kundenservice-Center in der Burgstraße 1 vorbeikommen.
Was kostet Erdgas in Mülheim an der Ruhr?
Wo erfahre ich, ob in meiner Straße eine Gasleitung vorhanden ist?
Installation & Wartung
Wie bekomme ich einen Gaszähler?
Wie oft und von wem sollte die Heizungsanlage überprüft werden?
Wie oft sollten Gasleitungsanlagen im Haushaltsbereich überprüft werden?
Wer ist für meine Gasinneninstallationen und Leitungsanlagen zuständig?
Wer ist mein zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister?
Bis zu welcher Nennwärmebelastung kann ich Kondensat aus Brennwertgeräten in das öffentliche Kanalnetz der Stadt Mülheim an der Ruhr einleiten?
Wo kann ich mich über moderne Gasgeräte informieren?
Informationen erhältst du unter der Telefonnummer 0208 4501 0 oder bei einem unserer Vertragsinstallationsunternehmen.
Störungen
Wie riecht Erdgas?
Wen informiere ich bei einer allgemeinen Störung meiner Gasanlage?
Bei Gasgeruch oder Störung deiner Gasanlage wähle bitte umgehend folgende Telefonnummer:
(Gas-Störmeldenummer)
0208 4501 222
Ruf im Notfall bitte die Polizei 110 oder die Feuerwehr 112
Verhalten bei Gasgeruch
Sicherheitshinweise für Erdgas in verschiedenen Sprachen. Bitte befolge unbedingt die Sicherheitsanweisungen.
Du kannst die Verhaltensregeln auch hier herunterladen.
Wen informiere ich bei einer allgemeinen Störung meiner Stromanlage?
Die Firma Westnetz ist der zuständige Strom-Netzbetreiber für Mülheim an der Ruhr.
Bitte melde deine Stromstörung und deinen Stromausfall an WESTNETZ unter folgender Rufnummer:
(WESTNETZ Rufnummer)
0800 411 22 44
Näheres zu Störungen und geplante Abschaltungen des Stromnetzes findest du auf den Internetseiten von westnetz.
Ruf im Notfall bitte die Polizei 110 oder die Feuerwehr 112
Wo gibt es zur Zeit Störungen der Stromversorgung?
Hier findest du eine Übersichtskarte auf der du sehen kannst, in welchem Gebiet es eventuell zu Störungen kommt.
Wärme
Was beinhaltet der Wärmepreis?
Den Jahresgrundpreis, den Arbeitspreis und den Verrechnungspreis:
Der Jahresgrundpreis dient zur Abdeckung der Personal- und Kapitalkosten in € je Kilowatt Anschlusswert. Der Arbeitspreis dient zur Abdeckung der Brennstoffkosten in Cent je Kilowattstunde. Der Verrechnungspreis dient zur Abdeckung der Kosten für Zähler, Messung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs.
Verbraucherinformationen zur Abrechnung gemäß FFVAV
Wenn du dich über deine Möglichkeiten zur Einsparung von Energie und Senkung deiner Energiekosten informieren möchtest, kannst du dich an die Verbraucherzentrale Bundesverband (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17,10969 Berlin, Telefon: 030 258000, E-Mail: info@vzbv.de, https://www.vzbv.de/) oder die Bundesstelle für Energieeffizienz (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-0, E-Mail: poststelle@bafa.bund.de, https://www.bfee-online.de/) sowie an die Verbraucherzentralen oder Energieagenturen der Länder wenden.
Beschwerdeverfahren Messung nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 FFVAV
Bei Beschwerden in Zusammenhang mit der Messung deines Verbrauchs kannst du eine Prüfung deines Zählers durch die Eichbehörde verlangen.
Informationen hierzu erhältst du beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (Hugo-Eckener-Str. 14, 50829 Köln, Telefon: 0221 59778 10888, E-Mail: poststelle.direktion@lbme.nrw.de, https://www.lbme.nrw.de/).
An einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
Zähler ablesen
Warum muss ich meinen Zähler ablesen?
Welche Informationen braucht ihr, medl?
Wo finde ich meinen Zähler?
Welcher Zähler ist meiner?
Welche Zählerarten gibt es und wie unterscheide ich sie?
Fällt die Optik als Erkennungsmerkmal weg, hilft ein Blick auf die Maßeinheit am Zähler: Der Gasverbrauch wird in Kubikmeter (m³) erfasst, Strom dagegen in Kilowattstunden (kWh) oder, bei Wärmestrom, in Megawattstunden (MWh).
Zur Sicherheit: Vergleiche die Zählernummer mit deiner letzten Rechnung!
Wie lese ich den Zähler richtig ab?
Bei elektronischen Zählern werden oftmals mehrere Zählerstände nacheinander angezeigt. Für die Ablesung ist nur der Gesamtbezug wichtig. Achte auf den sog. OBIS-Code in der Anzeige. Lautet dieser „1.8.0“, zeigt der Zähler dir deinen aktuellen Stand an.
Die Zählernummer findest du in der Regel im unteren Bereich des Zählers, oft -aber nicht immer – bei einem Barcode platziert.
Wie du deinen Zähler Schritt für Schritt abliest, erklären wir dir hier.
Wie übermittle ich euch meinen Zählerstand?
Bei der Jahresverbrauchsabrechnung schicken wir dir ansonsten vorher eine Ablesekarte, die du kostenlos an uns zurückschicken kannst. Zusätzlich findest du im Schreiben einen QR-Code, den du mit deinem Smartphone abscannen kannst und nur noch den Zählerstand eingeben brauchst. Fertig!
Dabei das Datum des Ablesetags nicht vergessen!
Wenn noch watt is -
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Mandy Braun
Teamleiterin Kundenservice
Nadine Beyer-Klostermann
Funda Cevik
Björn Müllenhoff
Manfred Thiemann
Außendienst