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Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Mülheim an der Ruhr

Gemeinsam mit der Stadt Mülheim an der Ruhr erarbeiten wir zurzeit die Kommunale Wärmeplanung für Mülheim an der Ruhr. Ziel des kommunalen Wärmeplans ist es, die jeweils möglichst kosteneffizienteste Versorgungsart für die unterschiedlichen Gebiete in Mülheim an der Ruhr zu identifizieren. Damit dies gelingt, sieht das Wärmeplanungsgesetz (WPG) eine Reihe von Bausteinen vor, die ein kommunaler Wärmeplan enthalten muss. Dazu zählt auch die sogenannte Eignungsprüfung (§ 14 WPG).

Eignungsprüfung
– Bedeutung und Relevanz

Was ist eine Eignungsprüfung und wieso ist sie wichtig?

Die Eignungsprüfung wird durchgeführt, um zu erkennen, in welchen Gebieten in Mülheim an der Ruhr eine zentrale Wärmeversorgung über Wärmenetze aller Voraussicht nach technisch schwierig oder nicht wirtschaftlich ist.

Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes sind insbesondere

  • eine hohe Wärmedichte (Höhe des Wärmebedarfs in Bezug zum Siedlungsbereich),
  • eine hohe Anschlussdichte (Anzahl der Anschlüsse in Bezug zum Siedlungsbereich) sowie
  • ein unmittelbarer Zugang zu einem nutzbaren Energieangebot (z. B. Geothermie, Biomasse oder Abwärme aus Industrie- und Müllverbrennungsanlagen).

Auf Basis dieser Kriterien wird untersucht, in welchen Gebieten eine zentrale Versorgung über Wärmenetze unwahrscheinlich ist. Als Ergebnis identifiziert die Eignungsprüfung sogenannte „Dezentrale Eignungsgebiete“, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine zentrale Wärmeversorgung eignen.

Gemäß Wärmeplanungsgesetz ist des Weiteren eine Aussage zur Eignung für Wasserstoffnetze zu treffen. Die Eignungsprüfung ergab, dass sich das Stadtgebiet von Mülheim an der Ruhr mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine flächenhafte Wärmeversorgung durch ein Wasserstoffnetz eignet, da derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für eine dezentrale Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff vorliegen und die Versorgung eines neuen Wasserstoffverteilnetzes über darüberliegende Netzebenen derzeit nicht sichergestellt erscheint im Sinne des § 71k Absatz 3 Nummer 1 des Gebäudeenergiegesetzes. Insbesondere für die dezentralen Eignungsgebiete kann aufgrund der räumlichen Lage, der Abnehmerstruktur und des voraussichtlichen Wärmebedarfs davon ausgegangen werden, dass die künftige Versorgung über ein Wasserstoffnetz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich sein wird.

Welche Bedeutung hat die Eignungsprüfung für dich?

Vorweg – für alle Eigentümer gilt: Die Einschätzungen des Wärmeplans ersetzen keine einzelfallbezogene Gebäudeenergieberatung (z.B. über ALTBAUNEU, Verbraucherzentrale oder regionale Energieberater) – vor einem Heizungsaustausch oder vergleichbaren Umbauten sollte diese stets eingeholt werden. Auch, um als Eigentümer den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nachzukommen.

Du wohnst in einem Gebiet, das als „Dezentrales Eignungsgebiet“ eingestuft worden ist.

Es ist anzunehmen, dass für dieses Gebiet perspektivisch keine zentrale Wärmeversorgung über ein Wärmenetz geplant wird. Das bedeutet nicht, dass deine Wohnung oder dein Gebäude ohne Wärme bleibt – andere, dezentrale Heizlösungen sind in deinem Fall aller Wahrscheinlichkeit nach kosteneffizienter und daher besser geeignet als eine gemeinsame zentrale Wärmeversorgung mehrerer Häuser.

Der Kommunale Wärmeplan für Mülheim an der Ruhr wird für Dezentrale Eignungsgebiete Aussagen darüber treffen, welche umweltfreundliche und kosteneffiziente Lösung stattdessen in Betracht kommen könnte. Die Aussagen des Wärmeplans entfalten keine Pflicht zum Heizungstausch.

Auch ist es in einem Dezentralen Eignungsgebiet weiterhin möglich, über uns Erdgas zu beziehen. Ein Rückbau des Gasnetzes ist vor dem Jahr 2045 nicht vorgesehen. Die Kombination mit erneuerbaren Energien wird erst dann notwendig, wenn jetzige Heizungen irreparabel defekt sind.

Du wohnst in einem Gebiet, das nicht als „Dezentrales Eignungsgebiet“ eingestuft worden ist?

Der Kommunale Wärmeplan für Mülheim an der Ruhr wird für dieses Gebiet untersuchen, inwiefern der (Aus-)Bau einer zentralen Versorgung über ein Wärmenetz wahrscheinlich ist. Hierzu werden Abnahmestrukturen und nutzbare Energiequellen berücksichtigt.

Diese Untersuchungen stellen keine Ausbaugarantie für Wärmenetze dar. Die Bereitstellung von Energieinfrastrukturen liegt in der Verantwortung potenzieller Wärmedienstleister und nicht in der Verantwortung der Kommunalen Wärmeplanung. Anschluss- und/oder Termingarantien für Wärmenetzanschlüsse können daher ebenso wenig ausgesprochen werden. Sollte es zu einem Wärmenetzausbau kommen, sind hiermit auch nicht unmittelbar Anschluss- und Benutzungszwänge verbunden.
Dennoch wird bereits im Erstellungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung ein Austausch mit den relevanten und verantwortlichen Beteiligten angestrebt, um entsprechende Umsetzungsstrategien und vertiefende Detailuntersuchungen vorzubereiten.

In einem Gebiet, das nicht als Dezentrales Eignungsgebiet eingestuft worden ist, kann weiterhin Erdgas über uns bezogen werden. Ein Rückbau des Gasnetzes vor dem Jahr 2045 ist nicht vorgesehen. Die Kombination mit erneuerbaren Energien wird erst dann notwendig, wenn jetzige Heizungen irreparabel defekt sind.

Bist du heute bereits mit deinem Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen, brauchst du dich um nichts weiter zu kümmern – wir als Wärmenetzbetreiber sind in der Verantwortung, diese Wärmenetze perspektivisch aus erneuerbaren Energien zu speisen.

Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Gebiete für die dezentrale Versorgung ausgewiesen. Diese Gebiete eignen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz. In den folgenden Arbeitsschritten der Wärmeplanung werden die übrigen Gebiete hinsichtlich ihrer Eignung für Wärmenetze detaillierter untersucht. Eine Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten ist für Mülheim nicht vorgesehen, da eine flächenhafte Versorgung und ein sicheres Angebot derzeit nicht gewährleistet werden können. Eine Gasnetzstillegung vor dem Jahr 2045 ist in Mülheim nicht vorgesehen.

Welche Bedeutung hat die Eignungsprüfung für dich?

Vorweg – für alle Eigentümer gilt: Die Einschätzungen des Wärmeplans ersetzen keine einzelfallbezogene Gebäudeenergieberatung (z.B. über ALTBAUNEU, Verbraucherzentrale oder regionale Energieberater) – vor einem Heizungsaustausch oder vergleichbaren Umbauten sollte diese stets eingeholt werden. Auch, um als Eigentümer den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nachzukommen.

Du wohnst in einem Gebiet, das als „Dezentrales Eignungsgebiet“ eingestuft worden ist.

Es ist anzunehmen, dass für dieses Gebiet perspektivisch keine zentrale Wärmeversorgung über ein Wärmenetz geplant wird. Das bedeutet nicht, dass deine Wohnung oder dein Gebäude ohne Wärme bleibt – andere, dezentrale Heizlösungen sind in deinem Fall aller Wahrscheinlichkeit nach kosteneffizienter und daher besser geeignet als eine gemeinsame zentrale Wärmeversorgung mehrerer Häuser.

Der Kommunale Wärmeplan für Mülheim an der Ruhr wird für Dezentrale Eignungsgebiete Aussagen darüber treffen, welche umweltfreundliche und kosteneffiziente Lösung stattdessen in Betracht kommen könnte. Die Aussagen des Wärmeplans entfalten keine Pflicht zum Heizungstausch.

Auch ist es in einem Dezentralen Eignungsgebiet weiterhin möglich, über uns Erdgas zu beziehen. Ein Rückbau des Gasnetzes ist vor dem Jahr 2045 nicht vorgesehen. Die Kombination mit erneuerbaren Energien wird erst dann notwendig, wenn jetzige Heizungen irreparabel defekt sind.

Du wohnst in einem Gebiet, das nicht als „Dezentrales Eignungsgebiet“ eingestuft worden ist?

Der Kommunale Wärmeplan für Mülheim an der Ruhr wird für dieses Gebiet untersuchen, inwiefern der (Aus-)Bau einer zentralen Versorgung über ein Wärmenetz wahrscheinlich ist. Hierzu werden Abnahmestrukturen und nutzbare Energiequellen berücksichtigt.

Diese Untersuchungen stellen keine Ausbaugarantie für Wärmenetze dar. Die Bereitstellung von Energieinfrastrukturen liegt in der Verantwortung potenzieller Wärmedienstleister und nicht in der Verantwortung der Kommunalen Wärmeplanung. Anschluss- und/oder Termingarantien für Wärmenetzanschlüsse können daher ebenso wenig ausgesprochen werden. Sollte es zu einem Wärmenetzausbau kommen, sind hiermit auch nicht unmittelbar Anschluss- und Benutzungszwänge verbunden.
Dennoch wird bereits im Erstellungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung ein Austausch mit den relevanten und verantwortlichen Beteiligten angestrebt, um entsprechende Umsetzungsstrategien und vertiefende Detailuntersuchungen vorzubereiten.

In einem Gebiet, das nicht als Dezentrales Eignungsgebiet eingestuft worden ist, kann weiterhin Erdgas über uns bezogen werden. Ein Rückbau des Gasnetzes vor dem Jahr 2045 ist nicht vorgesehen. Die Kombination mit erneuerbaren Energien wird erst dann notwendig, wenn jetzige Heizungen irreparabel defekt sind.

Bist du heute bereits mit deinem Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen, brauchst du dich um nichts weiter zu kümmern – wir als Wärmenetzbetreiber sind in der Verantwortung, diese Wärmenetze perspektivisch aus erneuerbaren Energien zu speisen.