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Staatliche Soforthilfe im Dezember

Staatliche Soforthilfe im Dezember

Staatliche Soforthilfe im Dezember

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Informationen für Erdgas- und Fernwärmekunden

Stand: 30.12.2022

Explodierende Kosten, hohe Inflation – überall steigen die Preise und führen bei Haushalten und Unternehmen zu enormen, finanziellen Belastungen. Unterstützung ist gefragt und kommt nun für Gas- und Wärmekunden.

Bereits im Oktober hat die Bundesregierung beschlossen, mit dem sog. wirtschaftlichen Abwehrschirm die steigenden Energiekosten abzufedern. Bevor die sog. Gaspreisbremse die Kosten eindämmen wird, hat der Staat im Dezember 2022 die Haushalte und Unternehmen (Ausnahme: Industrie und größere Gewerbekunden) entlastet. Wie die staatliche Soforthilfe funktioniert, warum sie kein Dezember-Abschlag ist und viele weitere Fragen haben wir gesammelt und euch im weiteren Verlauf beantwortet.

Unterstützung, aber kein Kostenausgleich

Betont werden muss, dass die Unterstützungen aus staatlichen Mitteln die steigenden Energie-Kosten nicht vollkommen ausgleichen. Denn die Einkaufspreise für uns Versorger haben sich im Vergleich zu Anfang 2021 inzwischen verzwölffacht. Auch wenn unsere langfristige Einkaufsstrategie die enormen Spitzen an der Börse dämpfen kann, sind und bleiben die Kosten und Preise für Energie höher als früher und sind das neue „Normal“, an das wir uns gewöhnen müssen.

Energie sparen ist der Schlüssel

Deswegen ist Energie sparen weiterhin das Gebot der Stunde: Bei uns allen schlummern garantiert noch Potenziale. Wenn ihr allein eure Raumtemperatur durchweg um 1 Grad Celsius senkt, könnt ihr 6 Prozent Gas und Kosten einsparen. Das ist nur ein Beispiel! Was ihr noch machen könnt, findet ihr auf unserer Energiesparseite.

Was ist das – die Dezember-Soforthilfe?

Die Dezember-Soforthilfe ist eine einmalige finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln für Haushaltskunden sowie Unternehmen und Einrichtungen (Ausnahme: Industrie und größere Gewerbekunden). Der Staat übernimmt ein Zwölftel des Gas- und Wärmeverbrauchs und entlastet uns Verbraucher schnell und pragmatisch, indem wir im Dezember keinen Abschlag zahlen. So sollen die in 2022 gestiegenen Heizkosten abgefedert und die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse überbrückt werden.

Basis für die Berechnung des Betrags ist unser im September prognostizierter Gasverbrauch für das Jahr. Dieser kWh-Wert wird mit dem Bruttoarbeitspreis von Dezember malgenommen. Auch der Grundpreis wird nicht vergessen, sondern durch zwölf geteilt und dazugezählt.

Für Fernwärmekunden gilt: der Septemberabschlag wird mit einem gesetzlich festgelegten Faktor von 120 % malgenommen. Das soll die Entwicklung des Wärmepreisabschlags von September bis Dezember widerspiegeln.

Bekomme ich die Dezember-Soforthilfe?

Alle privaten Haushalte, die Erdgas beziehen oder fernwärmeversorgt sind, erhalten automatisch die Soforthilfe. Ebenso kleinere und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen.

Haben Unternehmen Anspruch auf die Soforthilfe?

Ebenso wie Privathaushalte erhalten kleinere und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch die Soforthilfe.

Größere Unternehmen und Einrichtungen haben ggfs. auch Anspruch auf die Soforthilfe, wenn sie die Voraussetzungen in § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) erfüllen. Dazu müssen sie bis zum 31.12.2022 das verlinkte Antragsformular für die Soforthilfe ausfüllen und per E-Mail an energieabrechnung@medl.de senden.

Muss ich etwas tun, um die Dezember-Soforthilfe zu bekommen? Wenn ja, was?

Das kommt darauf an, wie du uns deine Abschläge zukommen lässt. Hast du uns eine Einzugsermächtigung gegeben, überweist du monatlich den Abschlag oder bezahlst bei uns bar vor Ort, musst du nichts machen.

Hast du einen Dauerauftrag für deinen Abschlag eingerichtet, musst du den Auftrag für Dezember pausieren.

Hast du den Dezemberabschlag bereits überwiesen oder den Dauerauftrag nicht gestoppt, hast du deinen Anspruch selbstverständlich nicht verloren. Wir ziehen ihn dann bei der Jahresverbrauchsabrechnung von der Gesamtsumme ab.

Also zahlt der Staat mein Gas / meine Fernwärme im Dezember?

Nein, der Staat zahlt dir nicht deinen tatsächlichen Verbrauch im Dezember. Er zahlt auch nicht deinen realen Dezember-Abschlag. Dieser kann durchaus höher oder niedriger sein.

Die Dezember-Soforthilfe wird umgangssprachlich Dezember-Abschlag genannt, weil dein Abschlag im Dezember für dich ausgesetzt wird. Der Staat zahlt stattdessen ein Zwölftel deines prognostizierten Verbrauchs. Der Dezember wurde deshalb ausgewählt, weil der im Dezember geltende Preis für alle Verbraucher sicherstellt, dass die Preisanstiege in 2022 in Gänze berücksichtigt werden.

Infolgedessen raten wir euch davon ab, im Dezember die Heizung besonders hochzudrehen. Denn: Verbrauchst du mehr als angenommen, musst du aufgrund des Mehrverbrauchs eventuell am Ende des Verbrauchsjahres nachzahlen. Umgekehrt lohnt sich Energie sparen! Verbrauchst du (auch im Dezember) weniger, bleibt die Soforthilfe trotzdem gleich und deckt einen größeren Teil deiner Jahresrechnung als angenommen.

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt bei der staatlichen Soforthilfe?

Da bei den Dezember-Preisen der Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt, enthält die Soforthilfe auch nur 7 % Mehrwertsteuer.

Was ist überhaupt ein Abschlag?

Der Abschlag ist keine Abrechnung eines tatsächlichen Verbrauchs. Er ist immer nur eine Vorauszahlung auf einen prognostizierten Energieverbrauch. Dabei orientieren wir uns an deinem Vorjahresverbrauch.

Abgerechnet wird am Ende eines Verbrauchsjahres. Erst dann können wir sehen, wie viel Energie wir dir wirklich geliefert haben und berechnen können. Die Vorauszahlungen, der sog. Abschlag, den wir verrechnen, erleichtert dir so die Zahlung deiner Jahresrechnung.

Dadurch kommt auch das Guthaben oder die Nachzahlung zustande: Hast du weniger verbraucht als angenommen, hast du ein Guthaben; hast du mehr verbraucht, musst du den Differenzbetrag ausgleichen. Deswegen empfehlen wir dir auch, dein Verbrauchsverhalten im Laufe des Jahres zu beobachten und, wenn notwendig und möglich, deinen Abschlag anzupassen.

Wichtig: Für eine ordentliche Abrechnung benötigen wir immer euren aktuellen Zählerstand.

Was ist denn mit der Gaspreisbremse? Wann kommt sie?

Die Gaspreisbremse, Teil zwei der Entlastungen, durch die der Gaspreis gedeckelt wird, tritt im März 2023 in Kraft und gilt rückwirkend für Januar und Februar. Sobald sie final ausgestaltet ist, informieren wir euch selbstverständlich auch hierüber.

Hier findest du alle Infos zur Preisbremse.

Temperatur runter, Kosten senken

Temperatur runter, Kosten senken

Temperatur runter, Kosten senken

Foto von links nach rechts: Dr. Mark Kaminski, Jan Hoffmann (medl-Vertriebsleiter)

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Informationen über Energiesparmaßnahmen nach EnSikuMav

Möglichkeiten, Energie zu sparen, gibt es viele. Gründe inzwischen auch. Abgesehen von unserem Geldbeutel, sind wir alle inzwischen vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden. Dennoch schleicht sich immer wieder die Frage ein, ob das wirklich etwas bringt.

Die Antwort: Das tut es! Damit ihr es euch besser vorstellen könnt und davon überzeugt werdet, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht, die Kurz­fristen­energie­versorgungs­sicherungs­maß­nahmen­verordnung, kurz EnSikuMav. Als euer Energieversorger bekommen wir darin u. a. die Aufgabe, euch euren Gasverbrauch, eure Kosten und mögliche Einsparpotenziale zu verdeutlichen.

Einfach gerechnet

Das tun wir – mithilfe einer einfachen Rechnung. Dabei gehen wir davon aus, dass ihr 6 % Gas einspart, wenn ihr eure Raumtemperaturen durchgehend um 1 Grad Celsius senkt.

Wir haben dafür die Jahreskosten aus dem Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 den voraussichtlichen Jahreskosten für das laufenden Jahr bis zum 30.06.2023 gegenübergestellt. Basis für die Summen sind die Preise der medl Grundversorgungstarife inklusive Grundpreis. Der Bruttopreis des Vorjahres enthält 19 % MwSt., während die Bruttopreise für das laufende Jahr sowie die Kostenersparnis 7 % MwSt. enthalten.

Wohnbeispiel 1: Wohnung mit 50 m²

Für eine 50 m² große Wohnung gehen wir von einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 9.000 kWh Gas aus.

* inklusive 19 % MwSt.
** inklusive 7 % MwSt.

Wohnbeispiel 2: Reihenhaus mit 85 m²
Für ein 85 m² großes Reihenhaus gehen wir von einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 13.160 kWh Gas aus.

* inklusive 19 % MwSt.
** inklusive 7 % MwSt.

Wohnbeispiel 3: Einfamilienhaus mit 120 m²
Für ein 120 m² großes Einfamilienhaus gehen wir von einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 25.380 kWh Gas aus.

* inklusive 19 % MwSt.
** inklusive 7 % MwSt.

Vergesst dabei nicht, dass ihr nicht alleine seid! Knapp die Hälfte aller deutschen Haushalte – rund 19,6 Mio. – beheizen ihren Wohnraum mit Gas. Rechnet die Ersparnis mal selber hoch…. Dazu kommt: Die Raumtemperatur senken, ist nicht alles, was ihr tun könnt. Welche Möglichkeiten ihr noch habt, um Energie zu sparen und eure Kosten im Griff zu behalten, haben wir für euch auf unserer Energiespar-Seite zusammengestellt.
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Wie entsteht Biogas?
Speziell angebaute Pflanzen mit schnellem Biomassewuchs (z. B. Energiemais oder Zuckerrüben) oder Abfälle aus Landwirtschaft bzw. Lebensmittelproduktion (auch aus der Biotonne) werden in einen Fermenter, dem Kernstück jeder Biogasanlage, gefüllt. Der Fermenter ahmt die Funktionsweise eines Kuhmagens nach. Unter Luftabschluss wird die Biomasse dort von Abermillionen Bakterien durch Vergärung oder Faulung zersetzt, sodass dabei Gas entsteht. Bevor dieses in das Erdgasnetz eingespeist werden kann, muss es aufbereitet werden, damit es die Qualität von Erdgas erhält.
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THG-Quotenhandel
Der THG-Quotenhandel ist Teil der gesetzlichen Maßnahmen, CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu verringern, sodass Deutschland perspektivisch klimaneutral wird. Dabei bezieht sich die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) auf die Menge an Treibhausgasen, die ein CO₂-produzierendes Unternehmen, allen voran Mineralölfirmen, höchstens ausstoßen darf. Liegt das Unternehmen über dieser Quote, werden Strafzahlungen fällig. Um diesen Wert nicht zu überschreiten, können Unternehmen alternative, klimafreundlichere Kraftstoffe produzieren, aber auch sog. CO₂-Einsparungen von Dritten, wie den Haltern von eFahrzeugen, erwerben. Infolgedessen können alle Besitzer eines reinen eFahrzeugs am THG-Quotenhandel teilnehmen.
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Sustainable Development Goals (SDG)
Die Sustainable Development Goals (deutscher Titel: "Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung"), seit 01.01.2016 in Kraft, sind polititische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN) und halten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung fest. Dazu gehören neben Ziel 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz" Ziele, die Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen, ferner die Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern sollen und so Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten. Weitere Informationen zu den Zielen finden Sie auf der Seite der Vereinten Nationen.
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Was verstehen wir unter Treibhausgasen?
Neben CO₂, dem Hauptantreiber des Treibhauseffekts, gibt es weitere klimaschädliche Gase wie beispielsweise Methan. Diese Gase wirken unterschiedlich stark auf den Treibhauseffekt ein. Um ihren Einfluss vergleichbar zu machen, werden sie deshalb in CO₂-Werte umgerechnet. Die dazugehörige Einheit CO₂e, CO₂-Äquivalent, drückt somit das Treibhauspotenzial eines Gases im Vergleich zu CO₂ aus. Unser Beispiel Methan kommt zwar in geringeren Mengen in der Atmosphäre vor, seine erderwärmende Wirkung ist jedoch circa 21-mal so hoch als CO₂.
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Energiewende – ein Schlagwort!
Energiewende steht für die Erzeugung und dem Einsetzen von umweltschonenden, alternativen Energiearten. Zentral sind dabei die so genannten Erneuerbaren Energien, gewonnen aus Wind und Sonne sowie, der Vollständigkeit halber zu nennen, Wasser. Diese Ressourcen sind im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern unendlich. Unter Verwendung von sauberen Brennstoffen ist der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) nicht zu vergessen.
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Grünstrom
Unser Strom ist ökologisch und regional produziert. Stromkunden von medl werden zu 100% mit Ökostrom aus erneuerbaren Energien, gemäß vertraglicher Vereinbarungen, beliefert. Den Strom bekommen wir unter anderem aus unseren eigenen Anlagen. Wir betreiben mehrere Blockheizkraftwerke mit Biomethan und erzeugen somit gleichzeitig Wärme und Ökostrom. Zu unseren Anlagen gehören auch noch mehrere Photovoltaik-Anlagen und das Windrad am Styrumer Ruhrbogen.

Unser Bonus für dich:

Du bist zwischen 18 und 30 Jahre alt und hast dich für Grünstrom und/oder Erdgas von medl entschieden? Das lohnt sich gleich doppelt, denn wir versorgen dich nicht nur mit umweltfreundlicher Energie, sondern legen auch noch eine attraktive Prämie oben drauf:

Freu dich über einen 30-€-Gutschein für Netflix, Spotify oder Amazon. Alternativ spendieren wir zwei Kisten Mölmsch Bier – du hast die freie Wahl!